Deutscher Apothekertag 2011

Kurz und kompakt – Das Wichtigste vom Deutschen Apothekertag

Für alle, die kurz und kompakt über die Ergebnisse und Diskussionen des diesjährigen Deutschen Apothekertags informiert sein möchten, haben wir hier auf viereinhalb Seiten das Wichtigste in Kürze zusammengefasst.
Foto: DAZ/Schelbert

Grußworte der Politik. Politiker haben in diesem Jahr mehr denn je die Apothekerinnen und Apotheker umschmeichelt. Alle betonten die bedeutende Rolle der Apotheken für die Patienten und das Gesundheitswesen. Nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens müssten die Apotheker die heilberufliche Rolle noch stärker mit Inhalt füllen. Allerdings müsse sich auch ein Heilberuf, so Steffens, wirtschaftlich tragen. Außerdem müsse man sich anschauen, ob die Apotheken ihr Sparziel möglicherweise schon übererfüllt haben.

Annette Widmann-Mauz zeigte sich gesprächsbereit, über eine angemessene Apothekervergütung zu sprechen.

Auch Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) stellte fest, dass die Perspektive eines auskömmlichen Wirtschaftens schwindet und sorgte sich um die Erhaltung der bewährten Strukturen.

Bärbel Bas vom SPD-Gesundheitsausschuss hält ein zukunftsfähiges Konzept für die flächendeckende Arzneimittelversorgung für nötig. Auch für junge Apotheker müsse es attraktiv werden, aufs Land zu ziehen, um eine Unterversorgung solcher Regionen zu verhindern.

Als Freundin der Apotheker zeigte sic Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Um das Problem der Pick-up-Stellen zu erledigen, könnte man den Rx-Versandhandel wieder verbieten. Das ABDA/KBV-Konzept begrüßte sie ausdrücklich, im Vordergrund müsste die leitliniengerechte Versorgung sein.


Grußworte aus der Wirtschaft. Scharfe Kritik an der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklung übte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands bei der Eröffnung der Expopharm. Die Apotheker seien im Zuge des AMNOG zugunsten anderer Player im Gesundheitswesen geopfert worden. Die Apotheker seien nun nicht länger bereit, die Opferrolle im deutschen Gesundheitswesen zugewiesen zu bekommen.

Das ABDA/KBV-Modell stieß bei den Herstellerverbänden auf Kritik. BAH und Progenerika bezweifeln, dass die von Ärzten und Apothekern prognostizierten Einsparungen erreicht werden können.

Dr. Thomas Trümper klagte: "Der Großhandel verdient kein Geld mehr." Großhandel und Apotheker müssten jetzt gemeinsam dafür eintreten, dass die Apothekenspanne angepasst werden.


Lagebericht des Deutschen Apothekerverbands. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, beklagte in seinem Lagebericht die desaströsen Auswirkungen des AMNOG. Die Apotheker tragen nicht nur die ihnen zugedachte Last aus der Erhöhung des Zwangsabschlags, sondern müssen auch noch große Teile der Großhandelsbelastung mitschultern, so Becker. Da AMNOG belastet eine typische Apotheke in diesem Jahr mit 15.000 Euro. Er forderte, den Zwangsabschlag von 2,05 Euro auf das Jahr 2011 zu beschränken und ab 2012 den Abschlag wieder in die Selbstverwaltung zurückzuführen. Außerdem soll der von der Schiedsstelle für 2009 und 2010 festgelegte Apothekenabschlag von 1,75 Euro als Grundlage zukünftiger Abschlagsverhandlungen gelten. Die Gebühren für Nacht- und Notdienst, für BtM-Arzneimittel und die Rezepturarbeitspreise sind nicht mehr ausreichend, eine Mischkalkulation mit anderen Bereichen ist nicht mehr möglich. Und schließlich: Die Apothekerinnen und Apotheker fordern eine gerechte und angemessene Dynamisierung des Honorars. Die ABDA habe bereits erarbeitet, wie eine solche Dynamisierung aussehen könne. Zu den Rabattverträgen merkte Becker an: Ware, die in Rabattverträgen eingebunden ist, muss für die Apotheken und die Patienten ausreichend verfügbar sein. Nicht akzeptabel ist, dass Unternehmer erst nach einem Quartal liefern müssen.


Lagebericht der ABDA. Die aktuelle Situation bezeichnete ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf als besorgniserregend, das AMNOG habe tiefe Einschnitte hinterlassen, die Betriebsergebnisse der Apotheken brechen drastisch ein. "Jeden Tag schließt eine Apotheke", so Wolf, "über den deutschen Apotheken schwingt die schwarz-gelbe Abrissbirne." Wolf forderte, die Belastung der Apotheken auf das ursprünglich vorgesehen Maß zu begrenzen. Ab 2012 müsse wieder ein Kassenabschlag von 1,75 Euro gelten. Der ABDA-Präsident forderte zudem eine angemessene Honorierung, die zukunftsfest dynamisiert werden müsse. Als großen Schritt in die richtige Richtung sieht Wolf das ABDA/KBV-Konzept. Es basiert auf dem gesetzlich fixierten Leistungsanspruch aller Versicherten auf gemeinsame Leistungen von Arzt und Apotheker. Zum Thema Pick-up haben die Apotheker Vorschläge gemacht, die von der Politik allerdings abgelehnt worden seien. Die ABDA fordert nun das generelle Verbot der Rezeptsammlung und der Patientenversorgung durch Pick-up-Stellen, kombiniert mit einem Erlaubnisvorbehalt nach gründlicher Bedarfsprüfung und Genehmigung durch die Apothekerkammern.

Besondere Sorgfalt benötigt die Reform der Apothekenbetriebsordnung. Nur die sichere Vollversorgung dürfe die Richtschnur der Apothekenbetriebsordnung sein, keine Apotheken light.


Geschäftsbericht der ABDA. Dr. Sebastian Schmitz ging auf die größten Aufgaben der ABDA im zurückliegenden Geschäftsjahr ein: Rabattverträge, Kassenabschlag, das noch nicht realisierte Pick-up-Verbot. Die Rabattverträge zwingen zur Fixierung auf das Produkt, so Schmitz, das sei das Gegenteil von dem, was die Apotheker wollten, nämlich die Hinwendung zum Patienten. Zur Apothekervergütung meinte er mit Blick auf den Aufwand um Rabattarzneimittel: ein Mehr an Leistung muss auch ein Mehr an Vergütung folgen.

Das Verfahren zur Ermittlung der Kassenabschläge für 2009 und 2010 laufe noch. Landessozialgericht und Bundessozialgericht müssten noch entscheiden. Viele Apotheker würden eine Anpassung wohl nicht mehr während ihres Arbeitslebens erleben, so Schmitz.

Zum noch ausstehenden Pick-up-Verbot habe die ABDA mehrere gut begründete und umsetzbare Lösungsvorschläge gemacht und erwarte nun von der Politik, Nägel mit Köpfen zu machen. Zur erwarteten neuen Apothekenbetriebsordnung vertrete die ABDA diametral unterschiedliche Auffassungen zur Politik, beispielsweise die angedachte Ungleichbehandlung innerhalb der Filialverbünde.

Einen großen Teil der Arbeit habe die ABDA in die Entwicklung und Durchsetzung des ABDA/KBV-Modells investiert. Es bestehend ausgezeichnete Chancen, das Konzept im GKV-Versorgungsstrukturgesetz zu etablieren.


Arbeitskreis 1: Ringen um gesetzliche Verankerung des ABDA/KBV-Konzepts. Einen Teilerfolg haben ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) errungen: Das Konzept soll noch Eingang in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz finden und in einer Modellregion getestet werden. Kritik am Modell blieb allerdings nicht aus. Gesprochen wird von der Einführung einer Positivliste durch die Hintertür und einer Einschränkung der Therapiefreiheit der Ärzte. Das Konzept können jedoch dazu beitragen, so ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt, die Compliance zu verbessern und unerwünschte Arzneimittelereignisse und Interaktionen zu verhindern. Dadurch würden letztlich Kosten eingespart. Einsparungen sollen auch ein bundesweit einheitlicher Medikationskatalog und eine Wirkstoffverordnung bringen. Mit der Wirkstoffverordnung und einer gesetzlich vorgeschriebenen deutlichen Aufbringung des Wirkstoffnamens auf der Packung sollen Verunsicherungen beseitigt werden.

Jeder gesetzlich Versicherte, der mehr als fünf systemische Arzneimittel zur Dauermedikation erhält, soll einen Rechtsanspruch für die Teilnahme am Medikationsmanagement erhalten, die Teilnahme ist freiwillig.

Für das Medikationsmanagement wird ein Honorar von 360 Euro pro Jahr gefordert, das sich Arzt und Apotheker teilen.

Uwe Deh vom AOK Bundesverband steht dem Konzept skeptisch gegenüber.

Prof. Dr. Martin Schulz, ABDA-Geschäftsführer Arzneimittel, zeigte sich überzeugt, die notwendige Akzeptanz für dieses Konzept bei Apothekern an der Basis schaffen zu können. Er drängte darauf, schnell mit Modellversuchen in mehreren Regionen zu beginnen.


Arbeitskreis 2: Klares Signal gegen die "Apotheke light". Unter dem Titel "Die Apotheke zwischen Fortentwicklung und Experiment" wurde über die ordnungspolitischen Aspekte der Apotheke diskutiert. Die erwartete neue Apothekenbetriebsordnung nahm dabei einen großen Raum ein. Diskutiert wurde nicht über Detailregelungen, sondern über die grundsätzliche Linie. Bei der Rezeptur seien für die Apotheken die Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung die Arbeitsgrundlage, so Dr. Christiane Eckert Lill, ABDA-Geschäftsführerin Pharmazie. Durch eine Streichung von Laborgeräten oder Literatur würden Apotheken nicht entlastet. Angemessener seien die alternativen Prüfvorschriften gemäß DAC. Auch zur Information und Beratung verwies Eckert-Lill auf die Leitlinien der Bundesapothekerkammer.

Lutz Tisch, ABDA-Geschäftsführer Recht, stellte fest: "Das System dient dazu, den Bürger zu schützen vor Arzneimittelrisiken und vor sich selbst im Umgang mit Arzneimitteln." Die zentrale Idee sei: Es geht um Schutz, nicht um Convenience." Er beklagte im Zusammenhang mit den ordnungspolitischen Vorgaben für Apotheken einige "Irrwege", beispielsweise den fehlenden persönlichen Kontakt zum Patienten beim Versandhandel oder den Anstieg der Dokumentation trotz des angekündigten Bürokratieabbaus. Gewarnt wurde davor, dass eingeschränkte Ausstattungsansprüche bei Apothekenfilialen den Weg zur Zwei-Klassen-Apotheken bahnen können. Bekräftigt wurde der Erhalt einheitlicher Vollapotheken: Wir wollen keine Apotheke light, so die Delegierten, wir wollen alle Vollversorger sein.


Arbeitskreis 3: Politische Diskussionsrunde. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, und Karin Graf, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der ABDA, diskutierten mit den Gesundheitspolitikern Jens Spahn (CDU), Heinz Lanfermann (FDP) und Kathrin Vogler (Die Linke). Anerkannt wurden die Belastungen der Apotheken durch das AMNOG. Zum geforderten Verbot der Pick-up-Stellen kündigte Spahn an, den ABDA-Vorschlag zum Pick-up-Verbot zu prüfen: "Wenn das geht, dann machen wir das."

Beim ABDA/KBV-Modell war man sich grundsätzlich einig: Eine qualitative Verbesserung der Versorgung sei sinnvoll und gewollt. Dennoch, das Modell sollte erst räumlich begrenzt in einem Modellprojekt getestet werden. Beim Thema Rabattverträge zeigten die Politiker Verständnis für den immensen Aufwand in den Apotheken. Aufgrund der großen Einsparungen könnten diese Verträge aber nicht gestrichen werden. Bei der Diskussion um eine Honorarerhöhung der Apotheker sprach sich Spahn dafür aus, über eine differenzierte Vergütung nachzudenken und nicht nur eine Vergütung, die an eine verkaufte Packung gebunden ist.


Foto: DAZ/Schelbert

Die Anträge in Kürze

  • Das gemeinsame "Leitbild für öffentliche Apotheken soll aktualisiert werden, Es soll den Berufsorganisationen bei der Weiterentwicklung des Berufsstandes als Orientierung dienen.

  • Das Leistungsspektrum der Apotheken soll weiterentwickelt werden, um die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker für Patienten und Kunden in größerem Umfang zu nutzen.

  • Das von ABDA und KBV gemeinsam erarbeitete Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung soll gesetzlich verankert werden.

  • Über den Antrag, pharmazeutische Dienstleistungen zu honorieren, die nicht in die Abgabe eines Arzneimittels münden, muss noch diskutiert werden. Der Antrag ging an einen Ausschuss.

  • Notfallpraxen, Träger von Krankenhäusern und Medizinische Versorgungszentren sollen die Anforderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung einhalten. Für eine schnelle Kontaktaufnahme sollen auf dem Rezeptblatt auch Durchwahl- und Faxnummer des Arztes/der Ärztin stehen oder die E-Mail-Adresse.

  • Bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung soll sich der Gesetzgeber an bestimmten Grundsätzen orientieren, wie beispielsweise Versorgungsqualität, flächendeckende Versorgung, Praktikabilität und Zumutbarkeit.

  • Alle Apotheken, auch Filialapotheken, sollen auch in Zukunft Vollapotheken sein mit allem, was dazugehört.

  • Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle soll auf alle ortsgebundenen Einrichtungen erstreckt werden, in denen ärztliche Verschreibungen für eine oder mehrere individualisierbare Apotheken gesammelt werden.

  • Die Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Herstellung von Arzneimitteln im üblichen Apothekenbetrieb sollen als verbindlicher Standard vorgeschrieben werden.

  • Die Mitgliedsorganisationen der ABDA sollen die in den Gremien beschlossenen Positionen zur Apothekenbetriebsordnung aktiv gegenüber Politik und Ministerien vertreten.

  • Der Gesetzgeber soll die Gefahren des Arzneiversandhandels, die durch das Auseinanderfallen zwischen Arzneiabgabe und -beratung entstanden sind, beseitigen.

  • Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll verboten werden.

  • Der Gesetzgeber soll die Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach §73 Abs. 1 Satz 3 (Länderlisten) aufheben.

  • Die Bundesregierung soll die Gesundheitsversorgung durch die Apotheken vor Ort so gestalten, dass eine von wirtschaftlichen Interessen unabhängige und persönliche Versorgung der Patienten in ihrer gewohnten Umgebung sichergestellt ist.

  • Die uneingeschränkte Abgabemöglichkeit zwischen Krankenhausapotheken und öffentliche Apotheken bei Zytostatikazubereitungen soll wieder aufgehoben werden. Ein Ausschuss wird sich mit diesem Antrag befassen.

  • Für Krankenhausapotheken muss eine bestimmte Anzahl von Apothekern festgelegt werden, die sich am europäischen Durchschnitt von einem Apotheker auf 100 Betten orientiert.

  • Die Arzneimittelversorgung von Krankenhauspatienten und die Belieferung von Pflegeheimen soll orts- und zeitnah (eine Stunde nach Anfrage) erfolgen.

  • Krankenhausärzte sollen Entlassrezepte ausstellen dürfen, um die lückenlose Arzneimittelversorgung von Patienten nach Entlassung aus dem Krankenhaus vor einem Wochenende oder Feiertag zu gewährleisten.

  • Eine Umfrage unter Pharmaziestudierenden und Apotheker(innen) zu beruflichen Problemen und zum Fort- und Weiterbildungsbedarf wurde abgelehnt.

  • Der Gesetzgeber soll die leistungsgerechte Vergütung der Apotheken gewährleisten und die Vergütungssätze mit einen jährlichen Anpassungsmechanismus anheben.

  • An den Ausschuss wurde ein Antrag verwiesen, der eine ePetition zur Abschaffung der Packungsgrößenverordnung forderte.

  • Die Rohgewinn und Gewinnrichtsätze der Apotheken sollen den tatsächlich wirtschaftlichen Gegebenheiten der Apotheken angepasst werden.

  • Es sollen Zukunftsperspektiven für den flächendeckenden Notdienst erarbeitet werden (Gebühr, Pauschalvergütung abhängig von der Anzahl der Notdienste?)

  • Das Apothekerhonorar in der AMpreisV soll dynamisiert und nach oben hin angepasst werden (Rezepturherstellung, Vergütung für Nacht- und Notdienst).

  • Die Bundesregierung soll den für die Abgabe je Betäubungsmittel festgelegten Betrag von 0,26 Euro anheben.

  • Die Bundesregierung soll den Apothekenabschlag von 2,05 Euro auf 2011 begrenzen und für die Abschlagsverhandlungen für das Jahr 2012 das von der Selbstverwaltung für das Jahr 2010 erzielte Ergebnis als Basis festsetzen.

  • Die Bundesregierung soll die Krankenkassen verpflichten, die Zeitpunkte von Beginn und Ende von abgeschlossenen Rabattverträgen drei Monate vorher zu veröffentlichen und zwischen auslaufenden und neu beginnenden Rabattverträgen künftig eine mindestens dreimonatige Überschneidungszeit vorzusehen.

  • Beim Abschluss der Rabattverträge sollen mindestens drei Hersteller berücksichtigt werden. Die Einsparungen aus Rabattverträgen je Krankenkasse sind offenzulegen. Eine angemessene Honorierung der Apotheker für die Umsetzung der Rabattverträge ist vorzusehen.

  • Die Krankenkassen sollen offenlegen, welche zusätzlichen Verwaltungskosten durch Rabattverträge entstehen.

  • Betäubungsmittel sollen von der Austauschpflicht gemäß Rabattvertrag ausgenommen werden.

  • Die Regelungen der Packungsgrößenverordnung und der Importquotenregelung sollen schnellstmöglich außer Kraft gesetzt werden.

  • Abgelehnt wurde ein Antrag, der darauf abzielte, die Einnahmezeitpunkte bei oralen Arzneimitteln zu deklarieren.

  • Apotheker sollen an der Kommission für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche beteiligt werden.

  • Das SecurPharm-Projekt zur Verifizierung von Arzneimitteln auf Basis individueller randomisierter Seriennummern soll fortgesetzt werden und auf eine deutschlandweite Umsetzung nach einer Pilotphase hingearbeitet werden.

  • Gefordert wurde eine angemessene Honorierung der Apothekerinnen und Apotheker für die zusätzlichen Prüf- und Sicherheitsleistungen im Rahme der Arzneimittelfälschungsbekämpfung.

  • Es sollen der Politik Maßnahmen vorgetragen werden, wie einer weiteren Aufweichung der Vertriebswege entgegengesteuert werden kann.

  • Der Gesetzgeber soll klarstellen, dass pharmazeutische Unternehmer eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung aller vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten müssen.

  • Der Antrag, der den Gesetzgeber aufforderte, die Entsorgung von Altarzneimitteln gesetzlich zu regeln, wurde nicht verabschiedet.

  • Pharmazeutische Hersteller sollen Entsorgungshinweise für Medikamente in den Beipackzettel aufnehmen.

  • Der Antrag, der die Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit forderte, wurde abgelehnt.

  • Abgelehnt wurde auch der Antrag, der die ABDA auffordern sollte, Einsparungen bei den Haushaltsausgaben zu erwirtschaften.

  • Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag, dass die Apothekertags-Delegierten einen neuen Geschäftsführenden Vorstand der ABDA wählen können.

  • Zurückgezogen wurde der Antrag, dass die Apothekertags-Delegierten über den Haushaltsplan der ABDA fürs Folgejahr abstimmen können.

  • Ebenfalls zurückgezogen wurde der Antrag einer ABDA-Satzungsänderung, wonach bestimmte Maßnahmen auch gegen den Widerstand einzelner ABDA-Mitgliedsorganisationen hätten umgesetzt werden können.

  • Die Apothekerkammern setzen sich für ein Akkreditierungssystem für Ausbildungsapotheken ein.

  • Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung kompetenter PTA in ausreichender Zahl zu ermöglichen.

  • In einem Ausschuss wurde der Antrag verwiesen, der darauf zielte Maßnahmen zu ergreifen, damit das Berufsbild der PTA im europäischen Vergleich mit anderen Gesundheitsberufen standhält.

  • Und last but not least: Der Apothekertag sprach sich dafür aus, eine europaweite Harmonisierung der divergierenden Mehrwertsteuersätze auf Arzneimittel voranzutreiben.


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DAZ 2011, Nr. 41, S. 60

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