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BMG: Ein Fall fürs Bundeskartellamt
Der Vorwurf der Spionage haftet noch immer an der IMS-Studie – auch wenn sich das Marktforschungsunternehmen bemüht, die Untersuchung als sauber darzustellen (siehe AZ 2011, Nr. 35, S. 2). An der Studie teilnehmende Apotheken werden dafür honoriert, parallel importierte, hochpreisige Arzneimittel zu fotografieren und zu dokumentieren. Die Frage, die sich neben Parallelimporteuren nun auch einige Politiker stellen, ist: Wollen Originalhersteller die Erkenntnisse der Studie dafür nutzen, ihre Importe in bestimmte Mitgliedstaaten ggf. zu kontingentieren, um Parallelimporte zu unterbinden? Die SPD-Gesundheitspolitikerin Elke Ferner hat beim BMG nachgehakt.
Staatssekretärin Flach antwortete, dass nach EuGH-Rechtsprechung Verstöße gegen Artikel 101 (Verbot bilateraler wettbewerbsbeschränkender Abreden) und Artikel 102 (Missbrauch marktbeherrschender Stellung) vorliegen könnten – vorausgesetzt, die Unternehmen, die die Studie durchführen lassen, nutzen deren Erkenntnisse tatsächlich in genannter Art und Weise. Zwar liegen laut Flach derzeit keine Erkenntnisse vor, dass Unternehmen anlässlich der Studie Parallelimporte unterbinden, aber: "Auch die Durchführung einer Marktuntersuchung, die dem alleinigen Zweck dient, Mengenkontingentierungen zu etablieren oder zu überwachen, könnte als Beitrag zu einem Wettbewerbsverstoß gewertet werden." Ob dies bei der vorliegenden Studie der Fall sei, müsse das Bundeskartellamt prüfen. Die Bundesregierung habe die Behörde jedenfalls über die Marktuntersuchung informiert, so Flach abschließend.
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