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- DAZ 32/2011
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DAZ aktuell
Verwirrung um Auswahlkriterien
Das entscheidende Kriterium zur Auswahl von Importarzneimitteln bei der Abgabe ist der Preisabstand zum Originalprodukt. Dieser muss mindestens 15 Euro oder 15 Prozent betragen. Dies bezieht sich jedoch nicht mehr auf die Apothekenverkaufspreise gemäß Arzneimittelpreisverordnung, sondern nach der Neuregelung müssen bei der Bestimmung des Preisabstandes sämtliche Herstellerrabatte berücksichtigt werden, wie der Hamburger Apothekerverein erläutert. Neben dem 16-prozentigen Herstellerrabatt, der alle Importeure gleichermaßen trifft, können dies auch Rabatte aufgrund des Preismoratoriums vom 1. August 2009 sein, sofern der Preis seitdem erhöht wurde. Deshalb können sich die Rabatte bei den sonst vergleichbaren Arzneimitteln verschiedener Importeure deutlich unterscheiden.
Teurer und doch preisgünstig
Nach Informationen des Hamburger Apothekervereins sind Präparate, die die Preisgünstigkeit gewährleisten und die somit gemäß § 5 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V austauschbar sind, in allen EDV-Systemen entsprechend gekennzeichnet. Dagegen sollten sich Apotheker bei der Auswahl nicht an den Apothekenverkaufspreisen orientieren. Denn es kommen sogar Fälle vor, bei denen ein Import mit höherem Apothekenverkaufspreis preisgünstig im sozialrechtlichen Sinne ist, während ein Import mit geringerem Verkaufspreis nicht als preisgünstig gilt. In einem solchen Fall sei eine Apotheke in Höhe der Differenz der GKV-Erstattungspreise (nach Abzug der Herstellerrabatte) retaxiert worden, heißt es im Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins. Daher sollte bei der Auswahl von Importen unbedingt die Kennzeichnung in der EDV berücksichtigt werden.
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