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Gesundheitspolitik
Anpassung der Packungsgrößenverordnung verzögert sich
Grund für die Verzögerung ist, dass im Stellungnahmeverfahren zu dem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ende Januar vorgelegten Referentenentwurf mehrere Hundert Änderungsanträge zu den Maßzahlen eingereicht worden sind. Allein der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) meldete nochmals 150 Änderungswünsche der Hersteller an das BMG.
Nach Informationen des BAH benötigen die Bearbeitung und Bewertung der vorgeschlagenen Änderungen der Maßzahlen einen erheblichen Zeitaufwand. Eine rechtzeitige Verkündung der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt, die den Inkrafttretenstermin 1. März 2011 sichert, werde daher nicht mehr möglich sein.
Keine zeitliche Abstimmung mit Rahmenvertrag
Zwischenzeitlich hatte das BMG vorgesehen, die neuen Maßzahlen für die Normgrößen zum 1. April, zeitgleich mit dem Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und DAV, in Kraft treten zu lassen. Jetzt hält das Ministerium wieder daran fest, dass die in den Anlagen neu gefassten Maßzahlen erst zum 1. Juli 2011 in Kraft treten. Vorgesehen sind in der turnusmäßigen Anpassung knapp 800 neue Maßzahlen. Sie sollen so angepasst werden, dass sie möglichst viele Packungsgrößen umfassen.
Da die Änderung der Packungsgrößenverordnung voraussichtlich erst zum 15. März wirksam wird, verlängert sich das Chaos in der Apotheken-Software, da sich die 14-tägigen Meldefristen der IFA GmbH mit dem Termin zum 1. April 2011 nicht mehr halten lassen. Der IFA-Meldeschluss für Änderungen zum 1. April 2011 ist der 15. März 2011. Damit sind die Hersteller bis zur Jahresmitte verpflichtet, auf Grundlage der "alten" Rechtslage ihre Normgrößen der IFA zu melden. Die Aktualisierung der Apotheken-Software kann daher frühestens zum 1. Juli erfolgen.
Seitens der Verbände heißt es, in diesem Fall seien nicht die Firmen in der Schuld. Sie hatten ihre Mitgliedsunternehmen aufgefordert, bis Mitte März die korrekten N-Kennzeichen nach der zum 1. März geltenden Packungsgrößenverordnung zu melden, um so ab 1. April korrekt in den Datenbanken abgebildet zu sein.
Rahmenvertrag mildert Datenchaos
Abgemildert wird das Datenchaos jedoch durch den Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und DAV. Darin sind Übergangsregelungen bis zur Jahresmitte für die Austauschbarkeit von Packungen nach "alten" und "neuen" Normgrößen vorgesehen.
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