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Gesundheitspolitik
ABDA-Forderung: Medikationskatalog in drei Modellregionen testen
Außerdem fordert die ABDA einen Rechtsanspruch der Versicherten auf das neue Medikationsmanagement für chronisch Kranke. Nach den Vorstellungen der ABDA sollen sich Patienten einen Arzt und Apotheker ihrer Wahl für das Medikationsmanagement aussuchen und sich ein Jahr für eine entsprechende Beratung verpflichten: "Der Versicherte wählt zur Durchführung des Medikationsmanagements einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt und eine an der Versorgung von Versicherten teilnehmende Apotheke. An die Wahl des Arztes und des Apothekers ist der Versicherte für die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden; er darf den gewählten Arzt oder Apotheker nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln", heißt es in der Stellungnahme der ABDA.
Über das Medikationsmanagement sollen KBV, die Kammerbezirke der Apotheker mit dem GKV-Spitzenverband einen Rahmenvertrag schließen, der auch die Honorierung regelt. Zur gewünschten Höhe der Vergütung macht die ABDA in ihrer Stellungnahme keine konkreten Angaben. Die Ärzte sollen ihr Honorar im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungen abrechnen können. "Die Abrechnung der Apotheken erfolgt unmittelbar gegenüber den Krankenkassen", so die Stellungnahme.
BPI: Erhebliche rechtliche Bedenken
Erhebliche rechtliche Bedenken gegen das ABDA/KBV-Konzept macht der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in seiner Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Versorgungsstrukturgesetz am kommenden Mittwoch geltend und lehnt die von Apothekern und Ärzten geforderte zusätzliche Honorierung ab.
"Gegen dieses Modellprojekt bestehen verschiedene rechtliche Bedenken. Außerdem werden keine über die bereits bestehenden Pflichten der Leistungserbringer hinausgehenden Leistungen eingeführt, die eine Zusatzvergütung rechtfertigen würden. Schließlich lassen sich auch die angegebenen Einsparungen bei näherer Betrachtung nicht realisieren", so das Urteil des BPI. Die Umsetzung des Modells sei daher abzulehnen. Wie der vfa fordert der BPI, dass zumindest von einer "Zwangseinführung" des Modellvorhabens über die Schiedsstellenregelung abzusehen sei.
vfa lehnt Modell kategorisch ab
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) lehnt das ABDA/KBV-Konzept zur Verbesserung des Arzneimittelmanagements ebenfalls kategorisch ab und sieht darin die bundesweite Einführung einer "Positivliste" zur Medikation. Außerdem bestehe die "Gefahr, dass ein entsprechendes Modellvorhaben als reines Honorargenerierungsmodell für Ärzte und Apotheker missbraucht wird". Das ABDA/KBV-Konzept liefere keine belastbaren Nachweise für die damit versprochenen wirtschaftlichen Vorteile.
Mehr noch: Der vfa attackiert in seiner Stellungnahme den aus seiner Sicht damit verbundenen politischen Kurswechsel der Regierungsfraktionen. Die Positivliste sei "ein Instrument, das in den Regierungsfraktionen eigentlich kritisch gesehen wird und dessen versorgungspolitischer und ökonomischer Nutzen von den meisten Partnern im Gesundheitswesen inzwischen skeptisch eingestuft wird". Es drohten Therapieeinschränkungen für die Ärzte sowohl mit Blick auf innovative Arzneimittel als auch für Generika, schreibt der vfa. Eine Verbesserung der Arzneimitteltherapie könne durch "eine solche Positivliste" nicht erreicht werden. Der vfa entrüstet: "Es ist überraschend, dass der Gesetzgeber diesen Weg einschlagen will."
Die Steuerung der Arzneimittelversorgung durch Arzt und Apotheker sei mit den vorhandenen Instrumenten zudem "nur schwer vereinbar". Neue Arzneimittel seien durch die frühe Nutzenbewertung "lückenlos reguliert". Rabattverträge seien daneben das "zentrale Steuerungselement" für Generika. Darüber hinaus gebe es regionale Arzneimittelvereinbarungen. Der vfa: "Es ist unklar, warum der Gesetzgeber das ohnehin überkomplexe Steuerungsinstrumentarium" weiter diversifizieren wolle.
Sollte die Regierungskoalition dennoch das Modellvorhaben im Versorgungsstrukturgesetz verankern, dürften die Krankenkassen nicht zur Teilnahme durch einen Schiedsspruch "zwangsverpflichtet" werden, fordert der vfa.
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