Recht

Schadhafte Ware muss ausgetauscht werden

(bü). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Firmen, die Kunden etwas Schadhaftes geliefert haben (zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen oder Fliesen), auf eigene Kosten die Waren aus- und wieder einbauen müssen. Bisher sahen die Geschäftsbedingungen in Deutschland im Regelfall nicht vor, dass der Verkäufer die Montage- und Lieferkosten beim Ersatz beschädigter Ware zu tragen habe. Der EuGH urteilte, es sei ein erheblicher Bestandteil des europäischen Verbraucherschutzes, dass Käufern durch mangelhafte Ware kein Schaden entstehen dürfe.


(EuGH, C 65/09 u. a.)



AZ 2011, Nr. 29, S. 6

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