Recht

KV: Pflegekraft kann Dusch-WC-Aufsatz nicht ersetzen

(bü). Eine gesetzliche Krankenkasse darf die Übernahme der Kosten für einen Dusch-WC-Aufsatz für einen Pflegebedürftigen nicht mit der Begründung verweigern, der Bedarf könne durch Pflegekräfte gedeckt werden, die bereits von der Pflegeversicherung bezahlt würden. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Leistungen an behinderten Menschen deren Selbstbestimmung fördern sollen. Somit sei ein "Verweis auf die Intimreinigung durch eine Pflegekraft" ein Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn die Möglichkeit bestünde, "mit einem Hilfsmittel die Reinigung selbst durchzuführen".


(LSG Rheinland-Pfalz, L 5 KR 59/11 B ER)



AZ 2011, Nr. 29, S. 4

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