Gesundheitspolitik

EHEC: BfArM startet Rückruf

Arzneien mit Bockshornkleesamen sollen vom Markt

Bonn (az/bfarm). Arzneimittel mit Bockshornkleesamen stehen jetzt unter besonderer Beobachtung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 7. Juli die Landesbehörden aufgefordert, Wirkstoffe und Arzneimittel, die Bockshornkleesamen enthalten, vom Markt zu nehmen. Betroffen sind nur solche Produkte, die im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurden. Bockshornkleesamen wird unter anderem als pflanzliches Magen-Darm-Mittel verwendet.

Grund für diese Risikoabwehrmaßnahme nach § 69 AMG sei ein Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, so die Behörde. Dieser verpflichte alle Mitgliedstaaten, bestimmte Chargen mit Bockshornkleesamen vom EU-Markt zu nehmen, die im entsprechenden Zeitraum aus Ägypten eingeführt wurden. Der Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten ist zunächst verboten.

Chargen von ägyptischen Bockshornkleesamen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit für die EHEC O104:H4-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verantwortlich.



AZ 2011, Nr. 28, S. 8

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