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Gesundheitspolitik
EHEC: BfArM startet Rückruf
Grund für diese Risikoabwehrmaßnahme nach § 69 AMG sei ein Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, so die Behörde. Dieser verpflichte alle Mitgliedstaaten, bestimmte Chargen mit Bockshornkleesamen vom EU-Markt zu nehmen, die im entsprechenden Zeitraum aus Ägypten eingeführt wurden. Der Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten ist zunächst verboten.
Chargen von ägyptischen Bockshornkleesamen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit für die EHEC O104:H4-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verantwortlich.
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