Gesundheitspolitik

PKV freut sich über Herstellerrabatt

Private Kassen erwarten für 2011 rund 160 Mio. Euro Einsparungen bei Arzneimitteln

Berlin (ks). Die Preise, die gesetzliche und private Krankenversicherungen für eine durchschnittliche Arzneimittelverordnung zu zahlen haben, rücken näher zusammen: Bis Juli letzten Jahres musste die PKV für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zum Herstellerabgabepreis von 100 Euro noch 139,56 Euro aufwenden – die GKV 131,81. Im Jahr 2011 kostet das gleiche Medikament die privaten Kassen nur noch 119,92 Euro, die gesetzlichen 117,87 Euro.

Dafür sorgt der erhöhte gesetzliche Herstellerrabatt, von dem seit Anfang des Jahres auch die privaten Kassen profitieren – zuvor standen diese Abschläge nur der GKV zu. Auf patentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag bekommen nun alle Versicherer 16 Prozent Rabatt. Nach einer Prognose des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) können die Privaten im Jahr 2011 mit einem Einsparvolumen von etwa 161 Millionen Euro rechnen. Das bedeutet eine Senkung ihrer Arzneimittelausgaben pro Verordnung um 6,9 Prozent.

Kein Apothekenabschlag

Nach dem aktuell vorgelegten WIP-Diskussionspapier lagen im Jahr 2009 die Arzneimittelausgaben pro Verordnung in der PKV um 10,2 Prozent höher als in der GKV (46,60 Euro vs. 42,29 Euro pro verordneter Packung eines Fertigarzneimittels). 2011 wird die Differenz der Prognose zufolge nur noch 7,7 Prozent betragen (43,37 Euro vs. 40,26 Euro). Es verbleibt damit aber weiterhin ein Kostenvorteil für die GKV. Dieser resultiert insbesondere daraus, dass der gesetzliche Kassenabschlag der Apotheken nach wie vor den gesetzlichen Kassen vorbehalten ist. Zudem haben Rabattverträge in der GKV eine ganz andere Wirkung. Zwar können auch private Kassen Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern schließen – das Gesetz verpflichtet die Apotheken jedoch nicht zu einer bevorzugten Abgabe dieser Arzneimittel.

Die 7,7 Prozent Unterschied sind für die Privaten allerdings sehr erfreulich. Würde es auch weiterhin keinen Herstellerrabatt für die PKV geben und hätte die Differenz den Berechnungen zufolge bei 15,7 Prozent gelegen.

PKV: 55% Generikaquote

Zu beachten ist, dass nach wie vor mehr als ein Drittel (35,8 Prozent) aller Privatverordnungen auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel entfallen – bei der GKV sind dies nur 3 Prozent. Diese Präparate sind im Schnitt (2009: 17,20 Euro) deutlich günstiger als ein Rx-Arzneimittel. Für sie wird aber auch kein gesetzlicher Herstellerrabatt gewährt. Die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ist in der PKV dagegen etwa um ein Viertel teurer als in der GKV. Sie kostete 2009 im Schnitt 58,28 Euro, während die gesetzlichen Kassen nur durchschnittlich 46,39 Euro für eine Verordnung zahlen mussten. Dies erklärt sich auch durch einen Blick auf die Generikaquote: Während diese im generikafähigen PKV-Markt bei 55,2 Prozent liegt, beträgt sie in der GKV fast 90 Prozent. Allerdings holt die PKV in den letzten Jahren leicht auf: 2007 lag die Quote in der PKV noch bei 46,4 Prozent, 2008 waren es 51,4 Prozent.

Die Ausweitung des Herstellerrabattes nach § 130a SGB V wurde im Rahmen des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) eingeführt. Die PKV kann Rabatte dann realisieren, wenn die Privatversicherten die Arzneimittelrechnung zur Erstattung bei ihrem PKV-Unternehmen oder die Beihilfeberechtigten sie bei ihrem Beihilfeträger einreichen. Zum Einzug der Arzneimittelrabatte bei den pharmazeutischen Unternehmen haben PKV und Beihilfe die "Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH" (ZESAR) gegründet.

Ob die Einsparungen bald auch für die privat Krankenversicherten spürbar sind wird sich zeigen. Das Gesetz sieht jedenfalls vor, dass das durch die Herstellerrabatte erzielte Einsparvolumen von den privaten Versicherungen ausschließlich zur Vermeidung und Begrenzung von Prämienerhöhungen sowie zur Prämienermäßigung bei den Versicherten verwendet werden darf.



AZ 2011, Nr. 27, S. 2

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