Recht

Kündigung: Fußball gucken ist "sozial adäquat"

(bü). Ob es um die Fußballweltmeisterschaft der Männer oder der Frauen geht, dürfte – arbeitsrechtlich gesehen – keinen Unterschied machen. Deshalb ist aktuell eine Entscheidung interessant, die einen Fall der 2010er Weltmeisterschaft betraf. Kann Fußballbegeisterung während der Arbeitszeit zum Job-Aus führen?

Ein Fall: Sieht sich ein Verkäufer während seiner Arbeitszeit auf einem mitgebrachten Fernseher ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft an, so rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Frankfurt am Main und begründete seinen Spruch damit, dass der Mann vorher hätte abgemahnt werden müssen, zumal es seine erste Verfehlung in dieser Richtung gewesen sei.

Angesichts der "gesellschaftlichen Bedeutung von Fußball" sei das Ansehen von Fußballspielen als "sozial-adäquat" einzustufen, "so dass das Gewicht der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung als im untersten Bereich anzusehen" sei. Der Arbeitgeber habe außerdem nicht dargelegt, ob sich Kunden durch das Fernsehgerät im Verkaufsraum gestört gefühlt hätten.


(ArG Frankfurt am Main, 7 Ca 4868/10)



AZ 2011, Nr. 27, S. 4

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