Recht

Versicherung: Keine unterschiedlichen Beiträge für Frauen und Männer

(bü). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Praxis der deutschen privaten Versicherer, die Risikoprämien für zahlreiche Produkte nach geschlechtsspezifischen Merkmalen zu kalkulieren, gegen das Europarecht verstößt und vom 21. Dezember 2012 an nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden dürfen. Davon betroffen sind Risiko- und Kapital-Lebens-, Renten-, Kranken- und Autoversicherungen. Bestehende und bis zum 20. Dezember 2012 abgeschlossene Verträge sind von der Neuregelung nicht tangiert. Nach wie vor berücksichtigt werden können andere Merkmale wie der Gesundheitszustand bei Beginn des Versicherungsverhältnisses.


(EuGH, C 236/09)



AZ 2011, Nr. 20, S. 4

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