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- AZ 20/2011
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Recht
Studenten: "auf Dauer" entscheiden, ob gesetzlich oder privat
(bü). Hat sich ein Student von der gesetzlich vorgesehenen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten einer Privatversicherung befreien lassen, so gilt diese Entscheidung für die gesamte Dauer seines Studiums. Das ändert sich nicht dadurch, dass er sein Studium abbricht und wenig später ein neues Studium in einer anderen Fachrichtung aufnimmt. Das Sozialgericht Trier begründet diese Gesetzesregel damit, dass es kein Student in der Hand haben dürfe, seinen Krankenversicherungsschutz nach seinem persönlichen Bedarf bestimmen zu können (etwa indem er sein Studium unterbricht oder – wie hier – seinen Studiengang wechselt).
(SG Tier, S 5 KR 119/10)
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