Gesundheitspolitik

Sanacorp: Ulrich von der Linde geht

Vorstandsmitglied legt Führungspositionen nieder

Planegg (diz). Ulrich von der Linde, Vorstandsmitglied der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung und Mitglied der Geschäftsführung der Sanacorp Pharmahandel GmbH, legt seine Führungspositionen innerhalb des apothekereigenen Pharma-Großhandelsunternehmens zum 30. Juni 2011 nieder. Wie die Sanacorp mitteilt, verlässt von der Linde das Unternehmen einvernehmlich und bleibt der Sanacorp auch weiterhin unterstützend verbunden. Details und Hintergründe wurden nicht bekannt.

"Es war mir immer wichtig, den Integrationsprozess im Sinne unserer Mitarbeiter, aber auch insbesondere unserer Kunden persönlich zu begleiten. Jetzt ist die Zeit reif für diese Veränderung, alle Beteiligten sind gut in der Sanacorp angekommen”, so der scheidende Sanacorp-Vorstand.

Die Sanacorp hatte die v.d.Linde-Arzneimittel GmbH Ende 2008 übernommen. Mit der Übernahme der Großhandlung v.d.Linde-Arzneimittel GmbH hatte Sanacorp seinen Marktauftritt in Nordrhein-Westfalen verstärkt. Die technische Integration sei inzwischen ebenso abgeschlossen wie die Einarbeitung der Mitarbeiter. Viele der v.d.Linde-Kunden seien zudem mittlerweile zu Mitgliedern der Apothekergenossenschaft geworden, heißt es in der Sanacorp-Mitteilung. Somit sei nun der richtige Zeitpunkt, um sich neuen Aufgaben zu stellen.

"Weiterhin freundschaftlich verbunden"

Die Verantwortung für das Ressort Handel soll ab Juli wieder der Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Lang übernehmen, der diese Funktion bereits vor dem Eintritt von der Lindes im April 2009 ausübte. "Wir freuen uns, dass die Integration der v.d.Linde-Arzneimittel GmbH in unser Apothekerunternehmen bereits nach knapp drei Jahren nahezu vollendet ist”, so Lang, "ein besseres Kompliment für die Arbeit von Ulrich von der Linde kann es meiner Meinung nach nicht geben. Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich ausdrücklich für sein Engagement. Wir alle freuen uns, dass Ulrich von der Linde der Sanacorp auch weiterhin freundschaftlich verbunden bleibt.”



AZ 2011, Nr. 20, S. 8

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