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Gesundheitspolitik
BVA schließt City BKK zum 1. Juli 2011
Die City BKK befand sich bereits seit einiger Zeit in einer bedenklichen finanziellen Schieflage. Schon im letzten Jahr hatte sie ihre Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit bei ihrer Aufsichtsbehörde, dem BVA, angezeigt. Ein Vorstandswechsel zum 1. März konnte das Ruder auch nicht mehr herumreißen. Mitte April wurde klar, dass die Schließung kaum noch abzuwenden ist. Ein von der City BKK vorgelegtes Sanierungskonzept habe insbesondere wegen der außerordentlich hohen Mitgliederabgänge im ersten Quartal 2011 leider nicht den erhofften Erfolg gebracht, vermeldete der BVA-Chef.
BVA: Gesundheitsfonds ist nicht Schuld an Pleite
Die City BKK ist damit die erste gesetzliche Kasse, die nach Einführung des Gesundheitsfonds wegen Zahlungsunfähigkeit schließen muss. Gaßner wies allerdings darauf hin, dass die finanziellen Probleme der City BKK nicht auf den Gesundheitsfonds zurückzuführen seien: "Vielmehr war die Krankenkasse bedingt durch einen großen Anteil Versicherter mit weit überdurchschnittlichen Leistungsausgaben bereits vor Einführung des Gesundheitsfonds in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und auf finanzielle Unterstützung der anderen Betriebskrankenkassen angewiesen."
Die Mitglieder der City BKK müssten sich wegen der Schließung jedoch keine Sorgen machen, so Gaßner weiter. Ihr Versicherungsschutz bleibe lückenlos bestehen. Sie hätten nun ausreichend Zeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl zu wechseln. Tatsächlich haben die Versicherten ab Schließung der Kasse zum 1. Juli 2011 zwei Wochen Zeit zu wechseln. Mitglieder, die in diesem Zeitraum keine andere Krankenkasse wählen, meldet der Arbeitgeber bei der Kasse an, bei der sie versichert waren, bevor sie zur City BKK kamen. Ist diese nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Kasse. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II macht dies die Bundesagentur für Arbeit und für Rentner der Rentenversicherungsträger. Für freiwillig versicherte Mitglieder ist der lückenlose Versicherungsschutz jedoch nicht gesichert. Sie müssen ihren Wechsel innerhalb von drei Monaten selbst erklären, wenn sie im System der GKV bleiben wollen, so die City BKK.
Gesichert sind laut BVA die Forderungen der Leistungserbringer, etwa von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken. Nach der Schließung einer Kasse tritt diese in ein Abwicklungsstadium ein – d. h. gegenüber allen Gläubigern besteht sie so lange fort, bis eine vollständige Abwicklung erfolgt ist. Sowohl der BKK Bundesverband als auch der zuständige Landesverband werden den Prozess der Abwicklung begleiten und unterstützen. Das BVA kündigte an, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben streng zu überwachen. Für Apotheken ändert sich damit zunächst nicht: Sie können Verordnungen zulasten der City BKK wie gewohnt beliefern und abzeichnen.
15 Euro Zusatzbeitrag ließ Versicherte abwandern
Die City BKK war am 1. Januar 2004 aus der Fusion der BKK Berlin und der BKK Hamburg hervorgegangen. 2005 folgte ein Zusammenschluss mit der BKK Bauknecht und der BeneVita BKK. Doch eine überalterte Mitgliederstruktur und die "Hochpreisregionen Berlin und Hamburg" machten der Kasse zu schaffen. Seit 1. Januar 2011 verlangte sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von 15 Euro – daraufhin häuften sich Kündigungen. Zuletzt waren bei der Kasse nur noch rund 168.000 Personen versichert. Die Hauptleidtragenden der Schließung sind die insgesamt etwa 400 Mitarbeiter.
Der Fall der City BKK ist womöglich erst der Anfang: Die Vereinigte IKK mit 1,7 Millionen Versicherten befindet sich ebenfalls in finanziellen Nöten. Sie verhandelt derzeit mit anderen Innungskrankenkassen über eine freiwillige Finanzspritze.
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