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Gesundheitspolitik
Schweizer Apotheker klagen gegen Zur Rose
Anders als in Deutschland ist in der Schweiz der Arzneimittelversand ausdrücklich nur dann erlaubt, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Daher hat Zur Rose bislang lediglich rezeptpflichtige Medikamente versendet. Seit Jahresbeginn testet die schweizer Apotheke aber einen Weg, auch Rezeptfreies an ihre Kunden zu bringen: Bei einer Bestellung aus dem Katalog oder im Internetshop müssen diese nun Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand beantworten – und zwar vor jeder Bestellung, mittels eines Fragebogens der online und im Katalog zu finden ist. Dieser werde sodann von einem "telemedizinischen Partner kritisch geprüft", erklärte eine Sprecherin der Zur Rose-Versandapotheke gegenüber der AZ. Unter anderem werde abgeglichen, ob mögliche Wechselwirkungen mit anderen bestellten Arzneimitteln bestehen. Wenn die Verträglichkeit aus Sicht der kooperierenden Ärzte gewährt ist, wird die Freigabe erteilt – ein Rezept wird ausgestellt.
Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli erklärte gegenüber dem Schweizer "SonntagsBlick", dass der Versand der nicht rezeptpflichtigen Medikamente vorerst mit Kunden getestet wird, die sich bereits rezeptpflichtige Produkte per Post zukommen lassen. Der Thurgauer sieht sich durch die Nachfrage der Kunden bestätigt: "Es läuft rund, wir liegen mit den Verkaufszahlen über Plan." Auch die Erfahrung in Deutschland – wo der OTC-Versand bereits seit 2004 erlaubt ist – zeige, dass das für die Schweiz neue Angebot einem Kundenbedürfnis entspreche.
Dem Apothekerverband Pharmasuisse ist dieses Vorgehen jedoch ein Dorn im Auge. Er hat kürzlich beim Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau Klage gegen die Versandapotheke Zur Rose eingereicht. Wegen fehlender Fachberatung sei der Patientenschutz nicht mehr gewährleistet, argumentieren die Apotheker. Pharmasuisse-Präsident Dominique Jordan sagte: "Für Pharmasuisse stellt sich die Frage der Gleichberechtigung in Sachen Auflagen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken." Zur Rose ermögliche mit dem neuen Service "unkontrollierte Selbstbedienung", Arzneimittel seien aber keine Bonbons.
Doch Zur Rose-Chef Oberhänsli lässt sich vorerst nicht durch die Klage beeindrucken. Bis das Urteil gefällt wird, dürften ohnehin Monate, wenn nicht Jahre vergehen. "Bis zu einem gegenteiligen Urteil machen wir unverändert weiter", so Oberhänsli. Er überlegt eher, die erste Testphase mit den bestehenden Kunden weiter auszuweiten – etwa durch eine Zusammenarbeit mit dem Schweizer Einzelhandels-Riesen Migros.
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