Recht

Hausstaubmilben mit "Encasings" – und der Krankenkasse bekämpfen

(bü). Gesetzlich Krankenversicherte, die an einer Hausstaubmilbenallergie leiden, haben Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings"). Nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt sind diese geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden. Es seien auch keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden dürften. Denn es handele sich nicht um antiallergene Bettwäsche oder um Matratzenschoner.

(LSG Sachsen-Anhalt, L 10 KR 17/06)



AZ 2011, Nr. 13, S. 6

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