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DAZ aktuell
AOK Berlin-Brandenburg darf Zuschläge erteilen
Die Ausschreibung der AOK war zuvor bereits von vier verschiedenen Vergabeinstanzen als rechtmäßig bestätigt worden.
Durch die Entscheidungen des LSG in sämtlichen noch anhängigen Verfahren seien alle bislang noch bestehenden Zuschlagsverbote entfallen, so die AOK Berlin-Brandenburg. Die Verträge mit den fünf bereits ermittelten Ausschreibungsgewinnern können nun kurzfristig geschlossen werden. Der Vertragsbeginn ist für den 1. Dezember 2010 vorgesehen. Die Versorgung der AOK-Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt exklusiv von der Apotheke übernommen, die den Zuschlag in dem jeweiligen Gebietslos erhalten hat.
Die AOK betonte, dass sich für die Versicherten nichts am Ablauf der Versorgung ändere. Wie bisher würden die Zubereitungen direkt an die Praxis geliefert und dort verabreicht. Von den Ausschreibungsgewinnern seien hohe Qualitätsstandards gefordert – zudem seien alle sorgfältig auf ihre Eignung geprüft worden.
Die AOK zeigte sich "zuversichtlich, dass mit diesen innovativen Verträgen weiterhin eine hochwertige und zudem wirtschaftlich optimierte Versorgung sichergestellt wird".
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