Pharmazeutisches Recht

Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen

Weiterbildung zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen


Empfehlungen zur Durchführung – Anforderungen an die Weiterbildungsstätte; beearbeitet und verabschiedet von dem Weiterbildungsausschuss der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 14. September 2010

1. Einleitung

Die Weiterbildung im Gebiet: "Öffentliches Gesundheitswesen" dient der berufsbegleitenden Qualifizierung im öffentlichen Gesundheitsbereich.

Als Apothekerin bzw. Apotheker in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens stehen Sie vor vielen Aufgaben und Problemen, die mit Ihrem Wissen aus dem Pharmaziestudium nicht zu bewältigen sind. Um die öffentlichen Aufgaben, insbesondere im Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelwesen sowie im Medizinproduktebereich, erfüllen zu können, benötigen Sie Kenntnisse im Verwaltungs- und Verfahrensrecht, sowie in anderen einschlägigen Rechtsgebieten. Ein Beispiel für diesen Tätigkeitsbereich ist die Überwachung von Blut bzw. Gewebeprodukten. Aufgaben, die aus der stärkeren Einbindung in internationale Abkommen resultieren, erfordern ebenfalls eine gründliche und umfassende Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitswesen. Im Rahmen der Weiterbildung vertiefen Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit sowie zur Beurteilung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier erforderlich sind.

Als Fachapotheker im öffentlichen Gesundheitswesen sind Ihre Einsatzbereiche in Gesundheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene und bei internationalen Einrichtungen, die sich mit entsprechenden pharmazeutischen Fragen befassen.

2. Definition

Öffentliches Gesundheitswesen ist das Gebiet der Pharmazie, das pharmazeutische Kenntnisse im Zulassungswesen, Tätigkeiten in der Untersuchungspraxis sowie Überwachungspraxis umfasst, die der Erkennung arzneimittelbezogener Gesundheitsgefahren und der Beurteilung der Gefahrenabwehr dienen. Dies schließt arzneimittel-, medizinprodukt-, apotheken-, betäubungsmittel-, heilmittelwerbe-, gefahrstoff-, und verwaltungsrechtliche Inhalte ein.

3. Weiterbildungsziel

Ziel der Weiterbildung ist es, Apothekerinnen und Apothekern nach Abschluss ihrer Berufsausbildung im Rahmen ihrer Berufstätigkeit weitergehende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in den Gebieten und Bereichen zu vermitteln, für die besondere Bezeichnungen geführt werden können. Dies gilt insbesondere für:

die Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten

• über den Aufbau und die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens von Bund und Ländern,

• in der Sammlung, Aufbereitung und Bewertung pharmazeutischer Informationen,

• in der Anwendung und Weiterentwicklung einschlägiger Rechtsnormen,

• in der Anwendung und Weiterentwicklung internationaler Regelungen und Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit,

• in der Beurteilung der Qualität in der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und im Verkehr befindlicher Ausgangsstoffe, Arzneimittel und Medizin-produkte,

• in der Überwachung der Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel entwickelt, hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt, klinisch geprüft, in den Verkehr gebracht werden oder sonst mit ihnen Handel getrieben wird,

• in der Überwachung nach dem Medizinproduktegesetz,

• in der Beurteilung von Zulassungsunterlagen,

• in der Erfassung und Bewertung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Arzneimittelsicherheit,

• in der Überwachung der Werbung auf dem Gebiet des Heilmittelwesens,

• in der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs,

• im Arzneimittel, Medizinprodukte-, Apotheken-, Betäubungsmittel-, Heilmittelwerbe- und Gefahrstoffrecht,

• im Verwaltungsrecht und in Staatskunde und weiteren für das Gesundheitswesen wesentlichen Rechtsvorschriften,

• in Methoden der Pharmaökonomie, Epidemologie und Statistik,

• im Umgang mit EDV und Medien sowie in Informations- und Kommunikationstechniken,

• in der spezifischen Beratung im Zusammenhang mit den genannten Aufgaben, insbesondere von Trägern anderer öffentlicher Einrichtungen,

in der Förderung und Unterstützung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen

4. Der Ermächtigte

Der Ermächtigte leitet die Weiterbildung persönlich. Nur in Ausnahmefällen ist eine Fernweiterbildung möglich.

5. Das Weiterbildungsverhältnis

Das Weiterbildungsverhältnis kann in einem Weiterbildungsvertrag geregelt werden.

6. Anforderungen an die Weiterbildungsstätte

1. Als Weiterbildungsstätten für das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen kommen:

• Landesgesundheitsbehörden

• Bundesgesundheitsbehörden

• Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr

• Arzneimitteluntersuchungsämter

• Gesundheitsämter

• die Landesapothekerkammer,

in Frage, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele vermitteln können.

2. In einer umfassenden Beschreibung werden belegbare Angaben gemacht, aus denen hervorgeht, dass an der Weiterbildungsstätte wesentliche durch das Weiterbildungsziel vorgegebene theoretische und praktische Leistungen erbracht werden können.

3. Die Weiterbildungsstätte muss in personeller und räumlicher Hinsicht so ausgestattet sein, dass den Anforderungen der Weiterbildungsordnung in angemessenem Umfang entsprochen werden kann.

4. In der Weiterbildungsstätte muss ausreichend Fachliteratur vorhanden sein, die die erforderlichen theoretischen Grundlagen während der Weiterbildungszeit vermitteln kann. Sie ist auf aktuellem Stand zu halten.

5. Der Erwerb von Weiterbildungsinhalten, die an der Weiterbildungsstätte nicht angemessen vermittelt werden können, ist vorzugsweise durch den Besuch von entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen oder Praktika zu ermöglichen.

7. Praktische Weiterbildung

Der Ermächtige und der Weiterzubildende haben einen schriftlichen Weiterbildungsplan zu erstellen. Dieser muss die Tätigkeitsfelder, die Grundlage der Zulassung als Weiterbildungsstätte sind, enthalten. Die Umsetzung des Weiterbildungsplanes ist in Fachgesprächen regelmäßig, mindestens zweimal jährlich, zu überprüfen. Über die Fachgespräche hat der Ermächtigte jeweils ein Protokoll zu führen. Der Ermächtigte muss sicherstellen, dass der Weiterzubildende den Weiterbildungsplan erfüllen kann.

Während der Weiterbildungszeit ist eine schriftliche Projektarbeit anzufertigen. Die Projektarbeit muss einen unmittelbaren Bezug zu den Weiterbildungsinhalten des Gebietes Öffentliches Gesundheitswesen haben. Sie sollte darüber hinaus Gegenstand des Prüfungsgespräches sein.

Im Falle einer Fernweiterbildung gelten die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung vom 16. Mai 1981, zuletzt geändert am 18. Dezember 2009.

8. Theoretische Weiterbildung / Seminare

Neben der praktischen Weiterbildung ist eine theoretische Weiterbildung in Form von Seminaren abzuleisten. Insgesamt sind 120 Seminarstunden nachzuweisen.

Die Seminarinhalte sind in der Anlage "Seminarinhalte im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen" definiert.

Die Seminare können an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder einer anderen adäquaten Einrichtung besucht werden.

9. Prüfung

Die Abschlussprüfung im Rahmen der Weiterbildung findet in Form eines Fachgesprächs statt.

Am Ende der Weiterbildungszeit weist der/die Weiterzubildende die erworbenen Kompetenzen durch eine abschließende Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz nach.

Die Abschlussprüfung im Rahmen der Weiterbildung findet in Form eines Fachgesprächs statt.

Seminarinhalte im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen

Seminare zur Durchführung der Weiterbildung zum Fachapotheker im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen, bearbeitet und verabschiedet von dem Weiterbildungsausschuss der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 14. September 2010

Neben der praktischen Tätigkeit sind im Rahmen der Weiterbildung Seminare zu besuchen. Insgesamt sind mindestens 120 Seminarstunden nach Maßgabe des nachfolgenden Seminarspiegels nachzuweisen.

Davon sind mindestens 100 Stunden in den Pflichtseminaren und weitere 20 Stunden aus den Wahlseminaren zu absolvieren.

Neben der Erfüllung der nachstehend genannten inhaltlichen Kriterien ist darauf zu achten, dass

• die Mindestdauer eines Seminars grundsätzlich vier Stunden betragen muss. Im Rahmen eines Seminars ist ein Modul jedoch stets komplett abzudecken

• den Teilnehmern im Rahmen des Seminars Gelegenheit zur aktiven Mitarbeit gegeben werden muss

Die Seminare können beispielsweise an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder einer anderen adäquaten Einrichtung besucht werden.

Seminar 1 – Pflichtseminar Öffentliche Gesundheitssicherung, Recht und Verwaltung

In diesem Seminar sollen die Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, sowie Grundlagen der Rechts- und Verwaltungskunde vermittelt werden.

1. Systeme und Institutionen der öffentlichen Gesundheitssicherung und sozialen Sicherung auf europäischer und nationaler Ebene, Landesebene, regionaler und kommunaler Ebene/ das Gesundheitswesen in Deutschland:

• historische und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens in Deutschland

• Aufgaben und Leistungen des deutschen Gesundheitswesens

• Strukturen und Finanzierung der Gesundheitsversorgung und der sozialen Sicherung in Deutschland auf Bundes- und Landesebene, regionaler und kommunaler Ebene

• Steuerung der medizinischen/ gesundheitlichen Versorgung

• Berufsgruppen im Öffentlichen Gesundheitsdienst und deren Aufgaben

• Entwicklungstendenzen im deutschen Gesundheitswesen

• Europäische Entwicklungen in "Public health"

2. Einführung in die Gesundheitssystem- und Versorgungsforschung

3. Einführung in die Gesundheitsökonomie und Betriebswirtschaftslehre

4. Rechtliche Grundlagen für bevölkerungsbezogenes Verwaltungshandeln

(Rechts- und Verwaltungskunde)

• Europa- und Staatsrecht

• Ordnungsrecht

• Dienst- und Arbeitsrecht

• Gemeinderecht

• Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren

• Strafrecht

• Sozialrecht

• Gesundheitsrecht

• Datenschutz

Mindeststundenzahl: 100 Stunden

Seminar 2 – Wahlseminar Aktuelle Aspekte des Apothekenrechts und Qualitätsmanagement in der Arzneimittelüberwachung

Das Seminar behandelt rechtliche Themen zur Arzneimittel- und Gefahrstoffüber-wachung, sowie Aspekte der Qualitätssicherung in diesen Bereichen.

Ziel ist es, aktuelle Themen zu vertiefen, im Kollegenkreis zu diskutieren und einen harmonisierten, qualitätsgesicherten und gleichartigen Überwachungsstandard zu garantieren.

Die Themen variieren und sind der jeweiligen aktuellen Situation angepasst.

Beispiele für Themen sind:

• aktuelle Entwicklungen im Betäubungsmittelrecht

• Gefahrstoffrecht

• neue Entwicklungen bei der Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln

• Aktuelles zur Überwachung nach dem Arzneimittelrecht

• aktuelle Probleme im Bereich der Pharmakovigilanz oder Toxikovigilanz.

Mindeststundenzahl: 15 Stunden

Daneben können andere als die oben genannten Themen zum Apothekenrecht und Qualitätsmanagement in der Arzneimittelüberwachung bearbeitet werden.

Seminar 3 – Wahlseminar Arzneimittelüberwachung im Rahmen der Sozialpharmazie

Das Seminar behandelt aktuelle Themen der Sozialpharmazie in Bezug zur Arzneimittel- und Apothekenüberwachung und zum Verbraucherschutz.

Mindeststundenzahl. 10 Stunden

Seminar 4 – Wahlseminar Überwachung von Gefahrstoffen

Es werden aktuelle Themen der Gefahrstoffüberwachung behandelt:

• Aufbau, Definitionen, Methoden und Prinzipien des GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)

• Einstufung von Stoffen und Zubereitungen

• Gesundheitsgefahren

• Umweltgefahren

• praktische Übungen

• REACH

Andere als die oben beispielhaft genannten Themen können bearbeitet werden, wenn sie einen Bezug zur Gefahrstoffüberwachung darstellen.

Mindeststundenzahl: 10 Stunden

Seminar 5 – Wahlseminar Aktuelle Aspekte der Krankenhaus- und Heimhygiene

In diesem Seminar werden aktuelle Themen der Krankenhaus- und Heim-hygiene behandelt.

Beispiele für Themen sind:

• Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen,

• Nosokomiale Infektionen, Antibiotikaresistenzen,

• aktuelle Empfehlungen zum Hygienemanagement

• Desinfektion und Sterilisation

Mindeststundenzahl: 8 Stunden

Seminar 6 – Wahlseminar

Es kann auch der Seminarblock 6 "Hygiene, Mikrobiologie und Medizin-produkte" der Weiterbildung zum Fachapotheker im Gebiet Klinische Pharmazie belegt werden.

• Infektionswege im Krankenhaus

• Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren, Hygienepläne

• Auswahlkriterien für Antibiotika

• Beurteilung der Resistenzen

• Antimikrobielle Therapie

• Abgrenzung der Medizinprodukte zu anderen Warengruppen

• Apothekenrelevante Aspekte zu Medizinprodukten

Mindeststundenzahl: 20 Stunden

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