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Beipackzettel für Blinde und Sehbehinderte

Beim neuen PatientenInfo-Service können Blinde und sehbehinderte Menschen die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln in für sie geeigneter Form im Internet abrufen. Die Online-Beipackzettel sind ab Juni 2010 unter der barrierefrei gestalteten Internetadresse www.patienteninfo-service.de verfügbar.

Das System wurde von der Rote Liste Service GmbH in enger Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) entwickelt. Die Arzneimittelinformationen können in vier Formaten abgerufen werden:

  • Normaldruck, das heißt zweispaltiges DIN A 4-Format
  • Großdruck speziell für Sehbehinderte (als barrierefreies PDF)
  • als Web-Site, die auch elektronisch vorgelesen werden kann
  • als navigierbares Hörbuch im Daisy-Format

Der PatientenInfo-Service ermöglicht außerdem Arzneimittelherstellern die Umsetzung der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes. Darin sind die Inhaber der Zulassung dazu verpflichtet, dass "die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind" (§11 AMG Abs. 3c).

Weitere Informationen finden Sie unter www.patienteninfo-service.de

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