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Plädoyer für die Gesundheitsprämie
Nach Berechnungen des Instituts müsste jeder erwachsene Versicherte ab 20 Jahren eine Gesundheitsprämie von monatlich 250 Euro zahlen, um die derzeitigen Ausgaben der Krankenversicherung zu decken. Der bisherige Arbeitgeberanteil von sieben Prozent des beitragspflichtigen Entgelts würde mit dem Bruttoentgelt ausgeschüttet. Kinder wären weiter beitragsfrei mitversichert. Geringverdiener, deren gesamte Prämie 16,5 Prozent des Einkommens überschreitet, die also weniger als 1515 Euro zur Verfügung haben, sollen einen steuerfinanzierten Zuschuss vom Staat erhalten. Das betreffe rund 38 Prozent der Bevölkerung und würde für den Staat nach Berechnungen des IW rund 26,6 Mrd. Euro an Steuergeldern kosten. Gleichzeitig könne der Staat aber mit Steuermehreinnahmen rechnen, erläuterte IW-Chef Michael Hüther: Einerseits verringere sich wegen der vollen Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsaufwendungen das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, wenn die Prämienlast höher ausfällt als die bisher zu zahlenden Beiträge – der Staat verliert also Steuereinnahmen. Andererseits erhöhe sich aber das zu versteuernde Einkommen für jene, die mit der Prämie weniger als bisher zahlen. Dies wiederum bringe dem Fiskus mehr Geld. Und dieser Effekt überwiegt der Studie zufolge, sodass der Staat 15,4 Mrd. Euro zusätzliche Steuereinnahmen erziele.
"Verrechnet man diese Mehreinnahmen mit den benötigten Transfers, muss der Bund noch 11,2 Mrd. Euro für den sozialen Ausgleich zuschießen", heißt es in der IW-Studie. Derzeit fließen 15,7 Mrd. Euro Steuerzuschuss in den Gesundheitsfonds. Statt diese Steuerzahlungen pauschal einzusetzen, raten die Studienautoren dem Staat, sie bedarfsgerecht zu verteilen, um den Wechsel von der Beitrags- auf die Prämienfinanzierung sozial abzufedern. Eine Gesundheitsprämie könne zudem mittelfristig die Probleme der GKV erheblich abfedern: Sie sorge für Preistransparenz und eine kostenbewusste Nachfrage.
Unterm Strich sei die Gesundheitsprämie "eine bessere Lösung als das jetzige System", erklärte Hüther. Im aktuellen Beitragsrecht gebe es einige Ungereimtheiten, kritisierte er. Da heute keine Einkommen jenseits der Bemessungsgrenze sowie keine Einnahmen beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung in den Einkommensbegriff einbezogen seien, profitierten heute hauptsächlich die Besserverdienenden vom aktuellen Beitragsrecht.
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