Gesundheitspolitik

Nicotinersatz: Chance vertan?

BAH fordert Erstattungsfähigkeit von Präparaten zur NET

Berlin (ks). Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) erhält dieser Tage seinen letzten Schliff. Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat man noch ein Fünkchen Hoffnung, der Gesetzgeber könnte dafür sorgen, dass Präparate zur Nicotinersatztherapie (NET) künftig in bestimmten Fällen von den Kassen erstattet werden.

Rauchen ist ein wesentlicher Risikofaktor für zahlreiche Erkrankungen. Viele Raucher sind gewillt aufzuhören, schaffen es aber nicht ohne Hilfe. Schon lange setzt sich der BAH dafür ein, dass die Kosten für Nicotinpflaster und -kaugummis von der GKV übernommen werden. Er hat dabei gute Argumente auf seiner Seite. Den Nutzen dieser Präparate bezweifelt kaum jemand. Selbst das IQWiG führt in seinen Patienten-Gesundheitsinformationen aus, dass die NET die Chancen für Raucher erhöht, über einen längeren Zeitraum rauchfrei zu bleiben. Der BAH ist daher der Ansicht, man müsse nun die Chance nutzen und Präparate zur Raucherentwöhnung für Patienten mit definierten Vorerkrankungen erstattungsfähig machen. Der CDU-Politiker Jens Spahn hatte den BAH-Vorschlag zunächst aufgegriffen und zum Thema der öffentlichen Anhörung zum AMNOG gemacht. Dennoch liegt bislang kein Änderungsantrag vor. Einen Rest Hoffnung hat der BAH, dass sich dies bis zum 9. November ändern wird.

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