Gesundheitspolitik

In einem Boot

Im Vorfeld des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) war viel darüber zu lesen und zu hören, ob die Apotheken überhaupt – und wenn ja, mit welcher Summe – bei den Einsparungen zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen zur Kasse gebeten werden. Da war mal von 175 Millionen die Rede, da war aber auch schon mal im Gespräch, dass die Apotheken überhaupt nicht belastet werden sollten und eigentlich der Großhandel seinen Sparbeitrag leisten soll. Denn die Einsparungen sollen, so sieht es das AMNOG vor, durch eine Umstellung der Großhandelszuschläge erreicht werden.

Der Vorsitzende des Verbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), Thomas Trümper, redet jetzt Klartext. 400 Millionen Euro sollen auf der Ebene von Großhandel und Apotheke zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung eingespart werden. So sei es von Anfang an im Ministerium geplant gewesen und habe nichts mit der Margenumstellung zu tun. Das hört sich nicht gut an. Abgesehen davon, dass Einsparungen von 400 Millionen auf dieser Ebene ein Unding sind und eine Katastrophe auslösen würden. Der Großhandel geht davon aus, die auf seiner Stufe ankommende Belastung an die Apotheken weiterreichen zu müssen über die Kürzung von Rabatten. (Wo wäre da dann eigentlich der Sparbeitrag des Großhandels?)

Die bereits vom Phagro vor zwei Jahren angestrebte Umstellung der Großhandelszuschläge auf einen Fix- und einen variablen Betrag dürfte allerdings in der Tat nicht der Grund für den Zugriff des Ministeriums auf die Großhandelsebene gewesen sein – die geforderte Umstellung kam dem Ministerium allerdings nicht ungelegen, es war ein leichter Ansatz, auf diesem Weg Einsparungen zu generieren. Und man kann Trümper nicht widersprechen: Auslöser für das Ansinnen des Großhandels, das System umstellen zu wollen, war die rasante Zunahme des Direktgeschäfts zwischen Apotheken und Herstellern.

Aber unabhängig davon: Wir sitzen mit dem Großhandel in einem Boot. Weder beim Großhandel noch bei Apotheken gibt es etwas zu holen. Nach der Margenhalbierung beim Großhandel im Jahr 2004 schrumpften bereits Gewinne und Rabatte, auch zum Nachteil der Apotheken. Weitere Rabattkürzungen verkraften sie nicht. Es heißt: gemeinsam kämpfen. (Brandbriefe gegen den Großhandel, wie sie bei der ABDA bereits erstellt, allerdings dann wieder zurückgezogen wurden, würden nicht weiterhelfen.) Ein Ansatz des Großhandels ist die Feststellung, dass die Rabatte in erster Linie im OTC-Bereich gegeben werden und damit für den GKV-Bereich tabu sein müssen. Solche Rabatte abzuschöpfen, sei verfassungswidrig.

Peter Ditzel

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