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- AZ 39/2010
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Gesundheitspolitik
Erster Teil des EU-Pharmapakets beschlossen
Es sollen sowohl nationale als auch europäische Arzneimittel-Webseiten eingerichtet werden, die Informationen über medizinische Produkte und deren erwiesene Nebenwirkungen bereit stellen. Nationale Webportale sollen mit den europäischen verlinkt werden. In dieser Datenbank finden die Patienten umfangreiche, unabhängige Informationen über Arzneimittel, so etwa Bewertungen, Zusammenfassungen von Produkteigenschaften sowie Beipackzettel. Die Beipackzettel werden in allen Amtssprachen im Internet veröffentlicht. Die Webseiten sollen zudem darüber Auskunft geben, wie verdächtige Nebenwirkungen zu melden sind.
Schwarze Kennzeichnung für neue Wirkstoffe
Weiterhin werden neue Medikamente mit einem neuen Wirkstoff künftig durch ein schwarzes Symbol mit dem Hinweis "Dieses medizinische Produkt untersteht einer zusätzlichen Überwachung." gekennzeichnet und mit einem erklärenden Satz versehen. Eine Liste solcher Produkte wird auf den europäischen und nationalen Arzneimittel-Webseiten zu finden sein.
Die britische Abgeordnete Linda McAvan, die für die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs verantwortlich zeichnet, betonte: "Es ist offensichtlich, dass wir zusammenarbeiten müssen. Mit einem Pool von 500 Millionen Menschen ist es viel einfacher und schneller, unerwünschte Nebenwirkungen aufzugreifen anstatt auf nationaler Ebene alleine vor sich hin zu arbeiten."
Liese: Praktische Hilfe
Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Dr. Peter Liese (CDU) zeigte sich darüber erfreut, dass die heutige Entscheidung den Patienten in Europa "praktisch und sehr konkret" helfe. "Die Errichtung einer solchen Datenbank ist ein wichtiger Schritt zur besseren, unabhängigen Information der Patienten. Diese ist nicht nur im Sinne der Patienten sondern auch im Sinne aller Beteiligten im Gesundheitswesen und sehr viel besser geeignet, die bestehenden Probleme zu beseitigen, als der Vorschlag von Ex-Kommissar Verheugen, das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu lockern."
Die Annahme des Textes durch den Ministerrat gilt als sicher und wird voraussichtlich in Kürze erfolgen. Das neue Gesetz muss 18 Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union angewendet werden.
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