Gesundheitspolitik

Bundesrat fordert Pick-up-Verbot

Bundesregierung ist nicht an Votum der Länder gebunden

Berlin (lk). Die Mehrheit der Bundesländer hat am 24. September die Bundesregierung aufgefordert, die Position der inhabergeführten Apotheke in Deutschland durch ein klares Verbot von Pick-up-Stellen zu stärken. Damit schloss sich der Bundesrat der Auffassung seines Gesundheitsausschusses an. Die Bundesregierung ist allerdings nicht an das Votum des Bundesrates gebunden, da das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) auch nach Ansicht der SPD-geführten Länder nicht zustimmungspflichtig ist.

Abgelehnt wird vom Bundesrat zudem die Einführung einer Mehrkostenregelung bei der Abgabe von rabattierten Arzneimitteln. Der AMNOG-Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition sieht vor, dass Patienten gegen entsprechende Zuzahlung teurere Arzneimittel erhalten können. Dazu ist der Weg der Kostenerstattung vorgesehen, sodass die Versicherten in Vorleistung treten müssen. Das Argument der Länderkammer: Wegen fehlender Preistransparenz könnten die Patienten nicht erkennen, welche Zusatzkosten auf sie zukämen.

Nicht durchsetzen konnte sich der Antrag, dass Klagen gegen Schiedssprüche aufschiebende Wirkung auslösen sollen. Eine Mehrheit der Länderkammer lehnte diesen Antrag ab.

Allerdings sprach sich der Bundesrat dafür aus, die Neuregelung der Packungsgrößenverordnung vom laufenden Gesetzgebungsverfahren abzukoppeln und in einem eigenständigen Verfahren zu regeln. Damit schloss sich der Bundesrat der Auffassung seines Gesundheitsausschusses an. Der Gesundheitsausschuss hatte in seiner Stellung auf die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen insbesondere für kleinere und mittlere Arzneimittelhersteller hingewiesen und eine gründliche Erörterung gefordert.

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