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- AZ 35/2010
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Gesundheitspolitik
Rabattabsenkung erfolgreich umgesetzt
Dabei geht es um die Differenz des ursprünglich abgerechneten Kassenrabattes von 2,30 Euro pro Packung und dem durch Schiedsspruch festgelegten Rabatt von 1,75 Euro. Aufgrund einer Entscheidung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg steht den Apotheken diese Differenz vorläufig zu. Eine endgültige Entscheidung über den Rabatt fällt allerdings erst im Hauptsacheverfahren bei der gerichtlichen Überprüfung des Schiedsspruches.
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