Gesundheitspolitik

E-Rezept bei Ärzten nicht beliebt

Bundesärztekammer stellt eHealth-Report vor

Berlin (lk). Die Einführung des elektronischen Rezepts steht für die Ärzte beim Ausbau von Telematik und Telemedizin in Praxen und Kliniken ganz unten auf der Prioritätenliste. Nur 23 Prozent sehen darin eine große Verbesserung der medizinischen Arbeit.

Der Grund: "Hier wirken die schlechten Erfahrungen der Praxistests nach. Das war viel zu kompliziert und umständlich", begründet Franz-Josef Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer (BÄK) und Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein dieses Ergebnis einer aktuellen Umfrage von knapp 600 Ärzten des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der BÄK. Daher sei es gut, dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) das elektronische Rezept bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorerst hintangestellt habe, so Bartmann.

Grundsätzlich stehen Ärzte dem Ausbau des Einsatzes moderner Kommunikations- und Datenverarbeitungselektronik in Praxen und Kliniken jedoch offen gegenüber. Die meisten Bedenken der Mediziner ranken sich aber nach wie vor um den Datenschutz und das Arzt-Patientenverhältnis. "Wir Ärztinnen und Ärzte haben keine Angst vor Telematik und IT-Technik, wenn diese Technik sicher ist und das Patient-Arzt-Verhältnis in keiner Weise beeinträchtigt", fasste BÄK-Vize-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery die Umfrage zusammen. Die Studie zeige eindrucksvoll, dass die Ärzte mit Telematik und Telemedizin große Hoffnungen für eine bessere Patientenversorgung verbinden.

Nach dem eHealth-Report geht die große Mehrheit der befragten Ärzte davon aus, dass sowohl die Telematik (86 Prozent) als auch die Telemedizin (87 Prozent) im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Die meisten Ärzte (73 Prozent) sind zudem von den Vorteilen der Telematik überzeugt. Auch die Telemedizin wird überwiegend positiv beurteilt. Das gilt besonders für die Möglichkeit, radiologische Aufnahmen elektronisch zu übermitteln.

Überwiegend kritisch wird jedoch der Aspekt der Datensicherheit gesehen. Krankenhausärzte wie Niedergelassene haben trotz positiver Einschätzung etwa des Bundesdatenschutzbeauftragten deutliche Zweifel daran, dass der Schutz der Patientendaten tatsächlich sichergestellt ist. "Wir müssen diese Sorgen sehr ernst nehmen", sagte Montgomery. Vor Einführung der eGK müssten zunächst die "drei großen Ms" (Misstrauen, Machtfrage, Mehrwert) beseitigt werden. "Sonst wird daraus nichts", so der BÄK-Vize. Hierzu sei noch viel Aufklärungsarbeit erforderlich. Die Ärzteschaft werde diese Vorgaben in die Arbeit der eGK-Betreibergesellschaft gematik einbringen und weiter Einfluss auf Form und Zielsetzung des Projektes nehmen.

Laut Umfrage sind 76 Prozent der Ärzte vom hohen Nutzen der Speicherung von Notfalldaten auf der eGK überzeugt. Bei den Krankenhausärzten erwarten 79 Prozent und bei den niedergelassenen Ärzten 57 Prozent dadurch eine deutliche Verbesserung. Nach dem Notfalldatensatz folgen die elektronische Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung sowie der elektronische Arztbrief, für die jeweils mehr als zwei Drittel Vorteile sehen. "Die Zahlen zeigen, dass die Ärztinnen und Ärzte nun endlich die medizinischen Anwendungen der Karte in den Mittelpunkt gerückt sehen wollen. Wir werden dafür sorgen, dass diese klare Aussage auch von den Projektpartnern in der gematik gehört wird", sagte Bartmann.

Allerdings gibt es deutliche Unterschiede in der Akzeptanz von Telematik und Telemedizin unter den Medizinern. Hier beurteilen die Klinikärzte den Einsatz moderner Elektronik nicht nur bei der Speicherung von Notfalldaten deutlich positiver: Den elektronischen Arztbrief begrüßen 76 Prozent der Klinikärzte aber nur 49 Prozent der Praxisinhaber. Bei der elektronischen Patientenakte lautet das Verhältnis 36 zu 73 Prozent. Nur 18 Prozent der niedergelassenen Ärzte und 28 Prozent der Klinikkollegen wünschen sich hingegen das elektronische Rezept.

Kritisch beurteilt wird weiterhin der Datenschutz: 76 Prozent halten ihn für nicht ausreichend.

Inzwischen liegt auch eine erste Klage gegen die eGK vor. Unterstützt von der Freien Ärzteschaft wehrt sich das Mitglied der Bergischen Krankenkasse (Solingen) vor dem Sozialgericht Düsseldorf gegen die Karte, die seit Oktober in der Pilotregion Nordrhein ausgegeben wird. Klageanlass sind vor allem Bedenken, dass vertrauliche medizinische Daten über den Versicherten auf der Karte gespeichert werden könnten.

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