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- AZ 32/2010
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Einfach daran glauben
Es ist ein bisschen so wie beim Bohrloch der Ölquelle im Golf von Mexico, das vor ein paar Wochen endlich geschlossen wurde, letzte Woche nun endlich endgültig geschlossen wurde und heute nun endlich ganz endgültig dicht sein soll: Das Verbot von Pick-up-Stellen kommt, vielleicht, oder doch nicht, aber auf jeden Fall und nun unbedingt doch. Das Ziel, Pick-up-Stellen verbieten zu wollen, das die schwarz-gelbe Koalition bei ihrer Regierungsbildung im letzten Herbst mal eben so locker-flockig in ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben hat, hat das Zeug, ein Eiertanz zu werden. Noch voller Hoffnung brachte die Regierung eine entsprechende Passage im Entwurf zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz unter. Aufatmen in der Apothekerschaft, die Regierung hält Wort, endlich wird den Abholstellen für Arzneimittel in Drogeriemärkten der Garaus gemacht.
Doch dem Bundesjustizministerium und dem Bundesinnenministerium gefiel dieses Verbot nicht. Sie hielten es für verfassungswidrig. Durch eine Abschaffung von Pick-up-Stellen seien keine Einsparungen erkennbar, es sei zweifelhaft, dass die sichere Arzneimittelversorgung mit diesen Abholstellen gefährdet werde und überhaupt bestünden Bedenken, wonach ein Pick-up-Verbot gegen die Berufsfreiheit verstoße. Lediglich die Apotheker profitierten von einem Verbot. Da ohne Einigung der Ressorts eine solche Regelung nicht in den Gesetzentwurf einfließen kann, strich die Regierung das Verbot kurzerhand heraus.
Doch ganz kampflos wollen sich Gesundheitspolitiker von FDP und CDU nicht geben. Denn versprochen ist versprochen. So ließ Daniel Bahr, FDP, wissen, weiter nach Lösungen zu suchen. CDU-Gesundheitspolitiker Willi Zylajew verriet im DAZ-TV-Interview, dass die Experten der Koalitionsfraktionen derzeit an einer gerichtsfesten Formulierung für ein Pick-up-Verbot arbeiten, das noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen könnte. Und auch CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn bekräftigte in der vergangenen Woche, dass die Unionsfraktion trotz verfassungsrechtlicher Bedenken dafür sei, das Verbot durchzusetzen.
Was bleibt, ist das Prinzip Hoffnung. Juristen haben bereits gangbare Wege aufgezeigt, ein Verbot rechtssicher zu verankern. Auch die Experten der Koalitionsfraktionen wollen passende Formulierungen finden. Also, nur Mut, siehe Beispiel Bohrloch, irgendwann bekommt man’s dicht.
Peter Ditzel
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