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Gesundheitspolitik
Diamorphin: Voraussichtlich ab Herbst GKV-Regelleistung
1331 Menschen kamen im vergangenen Jahr durch den Konsum illegaler Drogen ums Leben. Dies waren zwar acht Prozent weniger als im Vorjahr (1449), aber dennoch zu viele. "Auch wenn wir nicht jeden Todesfall verhindern können, müssen wir alles tun, um Drogenabhängige mit effektiven Hilfs- und Behandlungsangeboten zu erreichen", erklärte Dyckmans. Als wichtiges Behandlungsangebot für Schwerstopiatabhängige nannte sie die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin. Nach langem politischen Zerren um diese Regelung steht die Überführung dieser Therapie in die GKV-Regelversorgung nun kurz vor dem Abschluss: Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat bereits einen Beschluss zur Aufnahme von Leistungen der diamorphin-gestützten Behandlung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gefasst. Bei bestehenden Einrichtungen, die bereits zur Diamorphinabgabe berechtigt sind, empfiehlt der Bewertungsausschuss den kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und den Landesverbänden der Krankenkassen bereits vor Inkrafttreten des Beschlusses eine Abrechenbarkeit zu ermöglichen. In Kraft tritt der Beschluss erst, wenn das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände gegen ihn erhebt. Dyckmans erklärte, das Ministerium werde den Beschluss zeitnah prüfen, sobald er ihm zur Prüfung vorgelegt werde. Nach Abschluss des Verfahrens – voraussichtlich im Herbst 2010 – werde die diamorphingestützte Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar sein.
Apotheken bleiben bei der Neuregelung allerdings außen vor. Für das künstliche Heroin soll ein Sondervertriebsweg gelten: Der pharmazeutische Unternehmer hat es direkt an die behandelnde Einrichtung zu liefern.
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