Gesundheitspolitik

Wille bleibt, Glaeske geht

Minister Rösler beruft neuen Sachverständigenrat

Berlin (ks). Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat am 13. Juli den neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ernannt. Vorsitzender des Gremiums ist weiterhin der Ökonom Prof. Dr. Eberhard Wille. Auf seinem angestammten Posten bleibt auch Prof. Dr. Schrappe als stellvertretender Vorsitzender. Prof. Dr. Gerd Glaeske ist dagegen nicht mehr im Sachverständigenrat vertreten.

Vorsitzender des Gremiums ist weiterhin der Ökonom Prof. Dr. Eberhard Wille.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Es hat einige Monate gedauert, bis die alten und neuen Mitglieder ihre Berufungsurkunden erhalten haben. Bereits am 30. September 2009 war die Berufungszeit des "alten" Rates abgelaufen. Rösler betonte anlässlich der Ernennung, dass der Sachverständigenrat seit mittlerweile 25 Jahren ein fester Bestandteil unseres Gesundheitswesens sei. In seinen unabhängigen wissenschaftlichen Analysen habe der Rat bisher umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung erarbeitet. "Ich bin sicher, dass auch der neue Rat wertvolle Impulse für künftige gesundheitspolitische Entscheidungen geben wird", so der Minister. "Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Ratsmitgliedern."

Der Minister dankte allen Mitgliedern für ihre langjährige und erfolgreiche Mitarbeit im Sachverständigenrat. Mit "besonderem Dank" verabschiedete der Minister die ausscheidenden Mitglieder Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Prof. Dr. Gerd Glaeske sowie Prof. Dr. Rolf Rosenbrock. Sie hatten sich insbesondere um Fragen der Demografie (Kuhlmey), der Arzneimittelversorgung (Glaeske) und der Prävention (Rosenbrock) gekümmert.

Neu in den Sachverständigenrat berufen wurden Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld), Prof. Dr. Doris Schaeffer (Lehrstuhl für Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft, Universität Bielefeld) und Prof. Dr. Gregor Thüsing (Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn). Neben Wille und Schrappe verbleiben auch die bisherigen Mitglieder Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach und Prof. Dr. Marion Haubitz in dem Beratungsgremium.

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