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Gesundheitspolitik
Weitere Arzneimittel sollen freiverkäuflich werden
Mit den Änderungen werden jeweils bestehende Ausnahmetatbestände von der Apothekenpflicht und damit die Möglichkeiten zur Selbstmedikation erweitert. Geändert werden sollen die Positionen "Eukalyptusöl, ätherisches", "Minzöl, ätherisches" und "Baldrianextrakt" in Anlage 1a der AMVerkRV. Dabei geht es etwa um weitere Kombinationen von Zubereitungen (Baldrian) oder die Erweiterung um äußerlich anzuwendende Präparate (Eukalyptus). Zudem soll die Position "Artischockenblätter und ihre Zubereitungen" neu eingefügt werden. Diese Präparate sollen künftig nicht mehr nur in der Apotheke zu haben sein – Artischockenblätter und ihre Zubereitungen sind allerdings schon jetzt freiverkäuflich verfügbar und werden zudem auch als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben.
Darüber hinaus sollen in Flaschen abgefüllte natürliche Heilwässer dann freiverkäuflich sein, wenn sie weniger als 100 Becquerel 222 Radon je Liter enthalten. Die Apothekenpflicht für Heilwässer wird allgemein auf solche begrenzt, die in Flaschen abgefüllt werden, da nur diese sinnvollerweise in einer Apotheke abgegeben werden können.
Entlassung ohne Risiko
Die durch dieses Vorhaben vorgesehenen Entlassungen aus der Apothekenpflicht seien vertretbar, weil die Anwendung entsprechender Arzneimittel keine bzw. nur geringe Risiken berge, heißt es in der Begründung des Verordnungsentwurfs.
Mit den geplanten Änderungen werden unter anderem die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht vom 29. September 2009 umgesetzt. Die Verordnung soll am 1. Februar 2011 in Kraft treten.
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