Recht

Der Zuckerspiegel muss "im Griff" sein – oder das Auto bleibt stehen

(bü). Ist ein Diabetiker bereits mehrmals dadurch aufgefallen, dass er im Zusammenhang mit Unterzuckerungen Verkehrsunfälle verursacht hat, so darf ihm die Behörde die Fahrerlaubnis vorübergehend entziehen. Er habe die Pflicht, regelmäßig vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel zu kontrollieren. Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass ihm die Fahrerlizenz erst dann wieder ausgehändigt werden müsse, wenn er an einer "strukturierten Diabetikerschulung" teilgenommen hat und er nachweist, dass seine Blutzuckereinstellung "dokumentiert mehrmonatig stabil" ist.

(Az.: 3 L 1058/09)

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