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Gesundheitspolitik
PKV will mehr Verhandlungskompetenz
Aus Schultes Sicht steht einer solchen Übertragung nichts entgegen – weder verfassungsrechtlich noch organisatorisch. Und so werde derzeit in mehreren Ministerien diese Möglichkeit geprüft, sagte Schulte letzte Woche anlässlich der PKV-Jahrestagung 2010 in Berlin. "Wir gehen davon aus, dass es so kommt."
Der PKV läuft es zuwider, stets der "Zahlmeister" für Ärzte, Arzneimittelhersteller und andere Leistungserbringer zu sein und Ausfälle zu kompensieren, die durch Budgetierungen, Kürzungen und Rabatte in der GKV entstehen. "Wir drängen deshalb energisch darauf, endlich einen wirksamen Hebel zu erhalten, um vernünftige Verhandlungen zum Beispiel mit Ärzten und Pharmaunternehmen über Qualität und sich daraus ergebende Mengen und Preise von Leistungen herbeizuführen." Dazu brauche man einen stabilen gesetzlichen Rahmen für ein Verhandlungsmandat auf allen Ebenen.
Absurde kartellrechtliche Beschränkungen
Es sei absurd, dass den privaten Versicherern derartige Kompetenzen verweigert blieben. Für sie gilt schon immer das Kartellrecht – dies verhindere, dass der PKV-Verband ohne gesetzliche Erlaubnis mit den Leistungsanbietern nicht verhandeln könne, erklärte Schulte. "Und das, obwohl alle 46 privaten Krankenversicherungen zusammen nur zehn Prozent des Versichertenmarktes umfassen".
Die Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium sind bislang allerdings nur schwach – auch wenn es Schulte zufolge eine "konstruktive Prüfung" der Vorschläge zugesagt hat. Derzeit ist nicht angedacht, den Wunsch der Privaten im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) zu erfüllen. Änderungen könnten theoretisch noch im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen – doch ganz so einfach ist die Umsetzung nicht.
Schulte forderte Union und FDP weiterhin auf, ihrem eigenen Programm stärker zu vertrauen und mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags zu beginnen. Es gebe durchaus wichtige Reformprojekte, bei denen sich die Koalitionspartner einig seien. Dazu gehöre etwa die Abschaffung der 3-Jahres-Wartefrist für Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln wollen, und die klare Abgrenzung zu den gesetzlichen Krankenkassen bei Wahl- und Zusatztarifen.
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