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- AZ 13/2010
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Gesundheitspolitik
SPD: Großhandelsrabatte abschöpfen
Das dynamische Wachstum der Arzneimittelausgaben ist aus Sicht der SPD-Fraktion "eine der Hauptursachen für die defizitäre Finanzentwicklung" der GKV. Die "Untätigkeit der Bundesregierung, Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung zu ergreifen" habe dazu geführt, dass eine erhebliche Anzahl von GKV-Versicherten erstmals Zusatzbeiträge zahlen muss. Es müsse daher "unverzüglich gehandelt werden, um die Qualität der Arzneimittelversorgung zu erhöhen und gleichzeitig ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern".
Erstattung nur bei positiver Kosten-Nutzen-Bewertung
Konkret fordert die SPD-Fraktion sechs Maßnahmen: Der Herstellerrabatt soll von sechs auf 16% erhöht werden – verbunden mit einem sofortigen Preisstopp. Insoweit gehen die Sozialdemokraten den gleichen Weg wie das Bundesgesundheitsministerium und die Union. Bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln will die SPD jedoch deutlich über deren Vorschläge hinausgehen: Sie fordert eine Kosten-Nutzen-Bewertung bereits zur Markteinführung. Erst wenn diese positiv ausfällt, sollen die Krankenkassen die Erstattung übernehmen. Weiterhin sollen die Rabatte des Großhandels an Apotheker durch Festsetzung eines fixen Großhandelszuschlags in der Arzneimittelpreisverordnung abgeschöpft werden. Bei der Umstellung der Großhandelsvergütung müsse auch das Interesse der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt werden, heißt es in der Begründung des SPD-Antrags. "Heute gewährt der pharmazeutische Großhandel aus seiner preisabhängigen Vergütung den Apotheken Rabatte. Diese Mittel sollten stattdessen den gesetzlich Krankenversicherten zugute kommen."
Krebsmittel im Visier
Ähnlich wie die Union will die SPD neue Medikamente einem europäischen Preisvergleich unterziehen. Liegt der Preis in Deutschland deutlich über dem europäischen Schnitt, müsse er auf den europäischen Durchschnittspreis gesenkt werden. Großes Einsparpotenzial sieht die SPD zudem bei teuren Krebsmitteln. Ihr Vorschlag: Der Hersteller – und nicht die Krankenkasse – soll die Therapiekosten bezahlen, wenn die Behandlung bei einem Patienten nicht anschlägt. So soll verhindert werden, dass die häufig extrem teuren Krebstherapien auch dann eingesetzt werden, wenn die Behandlung keinen Erfolg verspricht. Als letzte Maßnahme fordert die Fraktion die Erstellung einer Positivliste für alle Arzneimittel. Sie soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt werden und insbesondere einer bundeseinheitlichen Qualitätssicherung der Arzneimittelversorgung dienen.
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