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Deutscher Apothekertag 2009
Bitte etwas mehr Souveränität!
Gewöhnlich haben Erfolge viele Väter. Bei der ABDA scheint das anders zu sein. In Düsseldorf würdigte ABDA-Präsident Hans-Günter Wolf das große Engagement "seiner" beiden Prozessvertreter, die am 19. Mai vor dem Europäischen Gerichtshof das Apotheken-Urteil zum Fremdbesitzverbot erstritten hatten. Die Geehrten, Professor Jürgen Schwarze und Rechtsanwalt Dr. Claudius Dechamps, waren beide einer Einladung nach Düsseldorf gefolgt und freuten sich erkennbar über die herzlichen Worte (und Präsente aus dem Fundus des Heidelberger Apothekenmuseums), die ihnen Wolf zuteil werden ließ. Die standing ovations des Auditoriums hatten sich die beiden Juristen als würdigen Abschluss eines aufreibenden Rechtsstreits redlich verdient.
Schade nur, dass ein weiterer Beteiligter, der maßgeblich am EuGH-Urteil mitgewirkt hatte, weder nach Düsseldorf eingeladen worden war noch dort erwähnt wurde: Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling. Der gesundheitsrechtlich versierte Rechtsanwalt hatte die Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert ebenfalls vor dem EuGH vertreten – und zwar in einem Parallelverfahren, das seinen Ausgang zunächst vor dem Saarländischen Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht hatte. Dies nahm man ihm bei der ABDA offensichtlich übel. Von Anfang an wehte Dettling aus dem Apothekerhaus in der Jägerstraße ein eisiger Wind entgegen. Die dortige Rechtsabteilung sprach von einem schädlichen und kontraproduktiven "Nebenverfahren". Dabei waren es Neumann-Seiwert und ihr Prozessvertreter, die als erste gerichtlich gegen die illegale Erteilung der Betriebserlaubnis an die DocMorris-Fremdbesitzapotheke in Saarbrücken vorgegangen waren (übrigens ohne finanzielle Hilfe der ABDA und getragen von der Unterstützung zahlreicher Apotheker und apothekennaher Unternehmen). Erst danach reagierten Apothekerkammer und Deutscher Apothekerverband. Und es war auch Dettling, der zusammen mit dem Marburger Rechtsprofessor Elmar Mand im Vorfeld des EuGH-Verfahrens die viel beachtete Monografie "Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz" veröffentlicht hatte, der sich die Luxemburger Richter in ihrer Urteilsbegründung zum Teil wortwörtlich angeschlossen haben. Von den beiden "ABDA-Anwälten" Schwarze und Dechamps wurden das Engagement und die Prozessführung Dettlings übrigens immer begrüßt und anerkannt. Die Atmosphäre zwischen den drei Juristen war von Anfang an konstruktiv und kollegial.
Schade, dass es unserer Standesvertretung immer wieder so schwer fällt, über ihren eigenen Schatten zu springen. Offensichtlich kann die ABDA "keine Götter neben sich haben". Im Interesse der gemeinsamen Sache wünschte man sich hier und da weniger Kleingeist und mehr Souveränität. Und so bleibt es an uns, neben Professor Schwarze und Dr. Dechamps auch Dr. Dettling sehr herzlich für sein Engagement im Fremdbesitz-Verfahren vor dem EuGH zu danken! Alle drei Prozessvertreter haben unsere Anerkennung mehr als verdient.
Der Erfolg hat eben doch mehrere Väter.
Christian Rotta
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