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Grünes Licht für Rabattmodell der Montanus-Apotheken

BERLIN (ks). Die Montanus-Apotheken der Burscheider Apothekerfamilie Winterfeld dürfen vorerst weiter für ihr Rabattmodell "Montanus Vorteil24" werben. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in der vergangenen Woche eine Klage der Wettbewerbszentrale zurückgewiesen. Die Wettbewerbshüter kündigten jedoch an, in Revision zu gehen.
Vorerst weiter erlaubt Das Rabattmodell "Montanus Vorteil24"

Die Pharmazeuten-Familie betreibt in der Region zwischen Leverkusen und Remscheid sieben Apotheken sowie eine Versandapotheke im holländischen Dinxperlo. Zunächst hatte die Wettbewerbszentrale moniert, dass die niederländische Apotheke – für die in den anderen Apotheken Rezepte gesammelt wurden – ihren Kunden Rabatte gewähre, die aus ihrer Sicht nicht zulässig sind – hier ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Parallel ging sie aber auch gegen die deutschen Montanus-Apotheken vor, die mit eben jenen Preisnachlässen – auch auf Rx-Medikamente – werben, die über ihren niederländischen Ableger bezogen aber in der deutschen Apotheke abgegeben werden. Aus welchen Erwägungen das OLG Köln die Klage nun zurückgewiesen hat, werden erst die noch nicht veröffentlichten Entscheidungsgründe zeigen.

In der Wettbewerbszentrale hält man das Urteil für unverständlich. "Es liegt ein eindeutiger Umgehungstatbestand vor", sagte die für den Gesundheitsbereich zuständige Rechtsanwältin Christiane Köber gegenüber der DAZ. Allerdings habe das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen – und von dieser Möglichkeit werde man Gebrauch machen. "Das muss höchstrichterlich entschieden werden, damit wieder faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden können", so Köber. Wie auch immer das Urteil des BGH ausfalle: Es sei dann klar, dass entweder jeder oder keiner derartige Rabattmodelle anbieten könne.

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