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UAW-Meldungen jetzt auch via Internet

(bfarm/pei). Am 21. April 2009 haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ein Online-Erfassungssystem für Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen freigeschaltet. Angehörige der Gesundheitsberufe, die bisher über solche Verdachtsfälle per Brief oder Fax an die Zulassungsbehörden berichtet haben, können damit nun auch direkt über das Internet an das BfArM und an das PEI melden.

"Es ist unser Ziel, mit dieser zusätzlichen und anwenderfreundlichen Möglichkeit der Mel-dung unerwünschter Arzneimittelwirkungen einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit zu leisten", erklärte Johannes Löwer, der Leiter beider Institute, anlässlich der Freischaltung. Das neue System sei für die Anwender weniger aufwendig, da Ausdruck, Unterschrift sowie Ver-sand per Fax oder Brief entfallen. "So hoffen wir, dass diese neue Möglichkeit zu einer zusätzlichen Erhöhung der Meldebereitschaft bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe bei-trägt", meinte Löwer. Die bereits durchgeführten Tests mit ausgewählten Ärzten hätten die Anwenderfreundlichkeit des Systems bestätigt.

Anwender, die das neue Online-System nutzen möchten, benötigen dafür kein zusätzliches Programm. Der Weg führt direkt über die Internetseiten der Institute zu den Eingabemasken (PEI: www.pei.de/meldeformulare-human; BfArM: www.bfarm.de; Bereich Pharmakovigilanz/Formulare). Die Meldungen werden dort browserbasiert und somit betriebssystemunabhängig erfasst. Für seine eigene Dokumentation kann der Nutzer nach erfolgreichem Versand die Meldung lokal speichern. Die Übertragung der Fallmeldung erfolgt über eine gesicherte Verbindung, die ausschließlich das PEI und das BfArM als Empfänger zulässt. Damit sind auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.

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