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- DAZ 16/2009
- Berufsordnung
Pharmazeutisches Recht
Berufsordnung
Auf Grundlage des § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe des Landes Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13.07.1994 (GVBl. LSA S. 832), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Landeskostenrechts und des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Landes Sachsen-Anhalt vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 58-60) hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt am 19.11.2008 folgende Änderung der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker des Landes Sachsen-Anhalt (Pharmazeutische Zeitung vom 23.10.2008, S. 109) beschlossen.
Artikel 1
1.) § 17 Abs. 1 und 2 BO-LSA werden vollständig aufgehoben.
2.) § 17 BO-LSA erhält folgenden Wortlaut:
"Der Apotheker ist verpflichtet, regelmäßig eine Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung abzugeben oder auf Verlangen der Kammer eine Versicherungsbestätigung vorzulegen."
Artikel 2
Die Satzung zur Änderung der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker des Landes Sachsen-Anhalt tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 19.11.2008 beschlossene Änderung der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker des Landes Sachsen-Anhalt, die vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 15.12.2008 genehmigt worden ist, wird hiermit ausgefertigt.
Magdeburg, 8. April 2009 G. Haese Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
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