Recht

E-Mails und SMS kommen nur noch "auf Wunsch" ins Haus

Wie Payback-Bonusprogramme werben dürfen

(bü). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Rabattverein "Payback" eine kleine Lektion erteilt, wie er und seine Partnerunternehmen* mit ihren über 30 Millionen Kunden im Rahmen ihrer Bonusprogramme (nicht) umgehen dürfen: Eine Klausel in den Vertragsbedingungen wurde für ungültig erklärt, zwei weitere allerdings akzeptiert.

Was bedeutet das Urteil?

Sie sind nun vor elektronischer Werbung besser geschützt, also vor E-Mails und SMS-Eingängen, die vielfach nerven. Denn Payback (aber auch andere Unternehmen, die ihren Kunden unverlangt elektronische Werbung ins Haus schicken möchten) dürfen jetzt nicht mehr verlangen, dass erst ein Kästchen auf dem Teilnahmeformular angekreuzt werden muss, wenn Verbraucher von Payback oder seinen zahlreichen Vertragspartnern nicht beworben werden wollen. Nur wer – umgekehrt – eindeutig zustimmt, muss mit E-Mail- und SMS-Rechnung rechnen.

Was ist vom BGH nicht beanstandet worden?

Per Post dürfen Unternehmen (wie Payback plus Partnerfirmen) werben ("auf Produkte aufmerksam machen"), wenn das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird – etwa durch Ankreuzen des Kästchens "Ich möchte nicht..."). Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass diese Art der Werbung nicht so massiv auf die Kunden zukommen wird – immerhin kostet sie Porto.

Auch die Forderung, das Geburtsdatum anzugeben und die Ware beziehungsweise die Dienstleistung exakt abzufragen und zu speichern, wurde nicht beanstandet. Diese Daten würden, so der BGH, "im Sinne der Kunden" erhoben, zum Beispiel für den Fall, dass ein Kunde wissen möchte, welche Punktzahl er für welchen Artikel erworben hat.

Weitergabe von Daten an Dritte verhinderbar?

Wie kann man verhindern, dass Daten an Dritte weitergeben werden? Dadurch, dass nichts unterschrieben wird, was nicht vorher gelesen und verstanden wurde. Außerdem dadurch, dass keine Daten unnötig preisgegeben werden. Wer keine E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer einträgt, der ist insoweit auf der sicheren Seite.


*Partnerunternehmen von Payback sind unter anderem Alice, Amazon, AOL, Apollo Optik, Aral, Dänisches Bettenlager, Dallmayr, dm-Drogeriemärkte, Europcar, Galeria Kaufhof, Legoland, Linda-Apotheken, Marriott, Miles & More, Real, Sportarena, Unicef, vodafone, WMF und German Wings.

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