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- AZ 46/2009
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"Spice" wird dauerhaft Betäubungsmittel
Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits im Januar 2009 die in Kräutermischungen wie "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide CP-47,497-Homologe und JWH-018 per Eilverordnung dem BtMG unterstellt. Diese Regelung war von vornherein nur auf ein Jahr beschränkt – nun will die Bundesregierung für einen fließenden Übergang sorgen – bis Jahresbeginn sollen die Stoffe dauerhaft dem BtMG unterstellt werden. Damit ist künftig weiterhin jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem BtMG untersagt.
Zudem werden drei weitere Stoffe wegen ihres Suchtpotenzials sowie der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Dabei handelt es sich um die beiden synthetischen Cannabinoide JWH-019 und JWH-073, die inzwischen zum Teil als Wirkstoff in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden, sowie Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.
Weiterhin wird der neue Wirkstoff Tapentadol in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgenommen, um künftig als Arzneimittel in der Schmerztherapie zur Anwendung zu kommen.
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