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Gesundheitspolitik
Neue Länderliste zum Arzneiversand
Berlin (ks). Neben holländischen und britischen Versandapotheken dürfen nun auch Apotheken in Island und Tschechien Arzneimittel nach Deutschland versenden. Dies sieht eine Ergänzung der sogenannten "Länderliste" des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 15. Mai im Bundesanzeiger publiziert wurde. In der neuen Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG wird festgestellt, dass die beiden Länder für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards vorweisen. Für Tschechien gilt dies allerdings mit der Einschränkung auf den Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
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