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Gesundheitspolitik
Visavia: Sieg im Eilverfahren
Der Beschluss des VGH vom 18. Februar 2009 ermöglicht dem klagenden Frankfurter Apotheker das Visavia-Terminal wieder für OTC-Präparate in der Selbstmedikation zu nutzen. Zuvor war ihm der Betrieb durch eine einstweilige Anordnung untersagt worden, verordnete Arzneimittel bleiben jedoch bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin außen vor. Zudem erkannte der VGH, dass dem Apotheker durch das bisherige Verbot der Visavia- Nutzung ein Schaden durch entgangenen Gewinn entstanden sei. Dieser Schaden werde wohl Gegenstand einer weiteren Klage werden, hieß es bei Rowa. Hier freut man sich über den Beschluss: Er zeige "keine grundsätzlich durchgreifenden Bedenken bezüglich der Zulässigkeit des Terminals für nicht-verschriebene Produkte" auf. Vielmehr erkenne das Gericht den Nutzen des Terminals für die Verbraucher.
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