Wirtschaft

Ende der großen Freiheit

Wohnungsbauprämie künftig zweckgebunden

(awd/az). Bausparverträge gehören zu den beliebtesten Vorsorgeprodukten. Sicherheit, Flexibilität und die staatlichen Fördermöglichkeiten überzeugen jedes Jahr Millionen von Bundesbürgern. Bisher konnten Bausparer nach einer siebenjährigen Sperrfrist ihr Guthaben samt Staatszuschüssen frei verwenden – ob für ein neues Auto, den nächsten Urlaub oder die eigenen vier Wände. Doch ab 2009 trat eine gesetzliche Neuregelung in Kraft und setzt der großen Freiheit ein Ende.

"Künftig erhalten Bausparer die Wohnungsbauprämie nur noch ausbezahlt, wenn sie zweckgebunden verwendet wird. Das heißt, für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Kauf oder die Renovierung der eigenen Immobilie beispielsweise. Wer den ausbezahlten Bausparvertrag anderweitig verwendet, muss auf die Wohnungsbauprämie gänzlich verzichten. Nur unter 25-Jährige bleiben von dieser Regelung verschont", so ein Bausparexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD).

8,8 Prozent vom Staat

Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt Vater Staat die private Vermögensbildung durch Bausparen. 8,8 Prozent auf Sparleistungen von maximal 512 Euro erhalten Alleinstehende und Verheiratete freuen sich über die Prämie aus bis zu 1024 Euro. Bei Eheleuten sind das maximal 90,11 Euro Prämie jährlich und nach der siebenjährigen Sperrfrist 630,77 Euro, die bislang frei verfügbar waren.

Der Erhalt der Wohnungsbauprämie ist an Einkommensgrenzen gekoppelt. Prämienbegünstigt sind Singles und Ehepaare, die die Höchstgrenzen beim zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro beziehungsweise 51.200 Euro nicht überschreiten. Das Bruttoeinkommen kann demnach, abhängig von Freibeträgen, auch höher liegen.

Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss haben alle natürlichen Personen, die einen Bausparvertrag mit mindestens 50 Euro im Jahr besparen, 16 Jahre alt und unbeschränkt in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Der Antrag der Wohnungsbauprämie ist denkbar einfach. Mit dem jährlichen Kontoauszug erhält man das Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie. Wer dann innerhalb der Einkommensgrenzen liegt, kann den unterschriebenen Antrag bei seiner Bausparkasse abgeben. Das Finanzamt überweist den Zuschuss direkt auf das Bausparkonto.

9 Prozent vom Staat

Zweite staatliche Förderungsoption beim Bausparen – neben der Wohnungsbauprämie – ist die Arbeitnehmersparzulage. Sie ist allerdings Arbeitnehmern vorbehalten, die in den Genuss vermögenswirksamer Leistungen kommen. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 470 Euro jährlich. Daraus zahlt das Finanzamt neun Prozent Sparzulage. Auch hier gelten Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Erhalt. Alleinstehende dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von 17.900 Euro nicht übersteigen, während bei zusammen veranlagten Ehegatten die Grenze bei 35.800 Euro liegt.

Falls der Arbeitgeber nicht die vollen vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann der Arbeitnehmer die Differenz bis zum höchstmöglichen Beitrag selbst beisteuern. Bei einer Förderung von neun Prozent sollte diese Option von jedem Sparer, der es sich leisten kann, genutzt werden. Neben Angestellten und Arbeitern profitieren zum Beispiel auch Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte von dieser staatlichen Förderung. Der Antrag erfolgt im Gegensatz zur Wohnungsbauprämie nicht über die jeweilige Bausparkasse, sondern mit dem Einkommenssteuerausgleich.

Bausparen bleibt attraktiv

"Summa summarum sind Bausparverträge für Personen, die beide Fördermöglichkeiten nutzen können, aus Renditeaspekten hoch interessante Produkte. Dazu kommt die Flexibilität des Sparens – monatliche Raten, Einzahlungen außer der Reihe und Zahlungsaussetzungen sind möglich. Das starke Argument der freien Verfügung ist zwar ab 2009 eingeschränkt, wird aber der Beliebtheit des Bausparens keinen Abbruch bereiten", meint der AWD-Bausparexperte. Und auch in punkto Sicherheit, großes Thema in diesen Tagen, steht es gut. "Bausparer müssen sich keine Sorgen machen", so Andreas J. Zehnder, Vorstandsvorsitzender der Privaten Bausparkassen. "Das deutsche Bausparsystem ist vom Kapitalmarkt unabhängig." Im geschlossenen Spar- und Finanzierungskreislauf würden Bausparer mit ihren Einlagen die Basis für die Vergabe von Bauspardarlehen schaffen. Bausparkassen müssten sich dafür nicht am Kapitalmarkt refinanzieren.

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