- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 11/2009
- AOK-Ausschreibung: ...
Gesundheitspolitik
AOK-Ausschreibung: Angebotsfrist verlängert
Die Angebotsverlängerung sei erforderlich, da die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten die Erteilung der Zuschläge noch behinderten, hieß es bei der AOK. Zeitweilig hatte die Kasse noch gehofft, ihre Zuschläge vorab, d. h. vor einer endgültigen rechtlichen Klärung, erteilen zu können. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte diesem Ansinnen jedoch mit Beschluss vom 19. Februar einen Strich durch die Rechnung gemacht und die vorzeitige Zuschlagserteilung kassiert. Nun geht die AOK davon aus, dass die noch ausstehenden Verfahren innerhalb der neuen Angebotsfrist entschieden werden und die Rabattverträge sodann einheitlich zum 1. Juni 2009 starten können.
"Die Angebotsverlängerungen bestätigen das nach wie vor ausnahmslos hohe Interesse der Unternehmen an den Rabattverträgen", meint Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Chefunterhändler der AOK-Rabattverträge. "Trotz des von einigen Unverbesserlichen angezettelten juristischen Hickhacks stehen unsere potenziellen Vertragspartner geschlossen zu ihren Angeboten." Hermann ist auch zuversichtlich, was den Ausgang der noch schwebenden Verfahren betrifft: "Die AOK-Linie wurde bisher von allen Gerichten vollauf bestätigt und ich sehe nicht, was sich daran noch grundsätzlich ändern könnte – schließlich geht es abschließend immer um die gleichen Fragen."
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.