Religion

Wann ist ein Arzneimittel koscher?

Einige Hinweise zur Beratung orthodoxer Juden in der Apotheke
Von Reinhard V., Windesheim

In einigen Ländern, hauptsächlich natürlich in den USA und in Israel, wird in Apotheken gelegentlich nach koscheren Arzneimitteln gefragt. Die Tendenz ist steigend, glaubt man den Internetseiten der einschlägigen Anbieter. Demnach verbinden viele Kunden mit dem Begriff koscher auch eine gewisse Qualität, eine besonders hygienische Herstellung und eine intensive Kontrolle der Rohstoffe eines Arzneimittels. In Deutschland dürfte es wohl die Ausnahme sein, dass ein Kunde ein koscheres Arzneimittel verlangt. Doch was ist, wenn es doch einmal passiert? Welcher Apotheker weiß, worum es überhaupt geht?

Um den Begriff "koscher" näher zu verstehen, muss man sich zuerst einmal mit den jüdischen Speisegesetzen befassen.

Torah und Talmud

Die wichtigste Grundlage der jüdischen Religion ist die Torah ("Gesetz"), die textlich identisch ist mit den fünf Büchern Moses. Zusätzlich gibt es noch die Neviim ("Propheten") und weiterhin die Ketubim (Psalmen, Sprüche u. a.). Die Speisegesetze finden sich hauptsächlich in der Torah, und zwar im 3. und 5. Buch Moses.

Natürlich leben wir nicht mehr im Zeitalter Moses, weshalb die Auslegung der Torah immer wieder neu diskutiert und den Gegebenheiten der jeweiligen Zeiten angepasst werden musste. Zu Anfang wurden die Interpretationen und Kommentare zur Torah nur mündlich weitergegeben, man spricht auch von der mündlichen Torah. Diese mündliche Auslegung der Torah wuchs ständig an, sodass man sich entschloss, den Schatz an Interpretationen schriftlich festzuhalten. Es entstand die Mischna, eine Sammlung religionsgesetzlicher Überlieferungen.

Die Mischna wiederum ist Hauptbestandteil des Talmud, der letztlich eine Sammlung von Kommentaren, Diskussionsbeiträgen und Regeln für das religiöse Leben darstellt. Der Umfang des Talmud ist beträchtlich, allein die deutsche Übersetzung von Lazarus Goldschmidt umfasst mehr als 10.000 Seiten und ist damit umfangreicher als die Bibel selbst.

Die Quellen der jüdischen Speisegesetze

Die wichtigsten Quellen der jüdischen Speisegesetze sind die folgenden Bibelstellen, die hier der Einfachheit halber in der Lutherübersetzung zitiert werden:

3. Buch Mose, Kap. 11:

3.Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen.

4. Was aber wiederkäut und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, wie das Kamel, das ist euch unrein und ihr sollts nicht essen.

7.Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum solls euch unrein sein.

10.Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und in Bächen ... soll euch eine Scheu sein.

In den Versen 13 bis 19 folgt eine Aufzählung von Vogelarten, die nicht gegessen werden sollen: Greifvögel, Eulen, Rabe, Strauß, Schwan, Storch, Reiher, Wiedehopf, Schwalbe. Die "Negativliste" der Vögel umfasst nicht das domestizierte Geflügel, sodass also Hühner, Gänse, Enten und Truthähne als rein gelten können.

5. Buch Mose, Kap. 14, Verse 4–5:

Das sind auch die Tiere, die ihr essen sollt: Ochs, Schaf, Hirsch, Reh, Büffel, Steinbock, Gemse ...

Sehr weitreichende Konsequenzen hat die Bibelstelle 2. Buch Mose, Kap. 23, Vers 19:

Koche nicht das Fleisch des Geißleins in der Milch seiner Mutter.

Koscher und trefe

In der Bibel werden also verschiedene Tierarten aufgezählt, die koscher (rein) sind, und solche, die als trefe (unrein) gelten. Bekanntlich dürfen orthodoxe Juden kein Schweinefleisch essen, da es in der Bibel ausdrücklich als unrein bezeichnet wird. Rindfleisch dagegen ist erlaubt. Weiterhin verboten ist Fleisch von Kamelen und verschiedenen Fischen wie z. B. vom Aal oder Stör. Der Aal hat (scheinbar!) keine Schuppen und fällt deshalb unter das Verbot im 3. Buch Mose, Kap. 11, Vers 10. Alles, was im Wasser lebt und kein Fisch ist (keine Flossen hat), wird als trefe eingestuft, z. B. Hummer, Muscheln und Tintenfische.

Wichtig ist, dass bei einem unreinen Tier, wie dem Schwein, auch alle daraus hergestellten Produkte unrein sind. Gelangen solche unreinen Bestandteile in ein anderes Lebensmittel, ist dieses automatisch ebenfalls unrein.

In der späteren Auslegung der Speisegesetze werden auch Lebensmittel als koscher oder trefe eingestuft, die in der Bibel gar nicht erwähnt sind, z. B. der Wein. Ein Wein gilt nur dann als koscher, wenn er unter der Aufsicht eines Rabbiners hergestellt wird. Im Zweifelsfalle wird ein Lebensmittel als unrein angesehen, bis ein Rabbiner die Zertifizierung koscher oder trefe gegeben hat.

Die Situation bei Arzneimitteln

Bisher wurde nur über Lebensmittel gesprochen, doch wie ist die Situation bei Arzneimitteln, die ja ebenfalls eingenommen werden und in den Magen gelangen? Dies hängt von ihren Bestandteilen ab.Die Auslegungen der zitierten Bibelstellen gehen – wie schon gesagt – dahin, auch die Bestandteile unreiner Tiere als unrein anzusehen. Demnach ist ein Emulgator, dessen Fettsäuren vom Schwein stammen, nicht koscher. Gleiches gilt für Gelatine vom Schwein. Schmiermittel oder Formentrennmittel, die Bestandteile vom Schwein enthalten, sind trefe. Dabei ist es unerheblich, ob der trefe Bestandteil noch im Arzneimittel enthalten ist oder nicht. Allein ein einmaliger Kontakt mit solchen Stoffen führt zur Unreinheit.

Wird eine Tablettenpresse mit Detergenzien oder Tensiden gereinigt, die Fettsäuren vom Schwein enthalten, sind auch die auf dieser Presse hergestellten Tabletten unrein.

Sämtliche Arzneimittel, die tierische Bestandteile enthalten, sind zuerst einmal suspekt. Dazu zählen auch von Tieren gewonnene Aminosäuren, Enzyme, Proteine oder Hormone. Ganz besonders problematisch ist die Einstufung der Lactose, die bekanntlich Bestandteil vieler Tabletten ist.

Lactose in Arzneimitteln

Es sei noch einmal an das Bibelzitat erinnert: "Koche nicht das Fleisch des Geißleins in der Milch seiner Mutter." Unter den Gelehrten ist heute strittig, was mit diesem Gebot ursprünglich gemeint war. Die einen sehen darin ein Verbot, Tieropfer darzubringen, andere sehen darin lediglich ein altes Hygienegebot. Im Judentum wird diese Bibelstelle sehr unterschiedlich ausgelegt, je nach der religiösen Gruppierung. Eine sehr orthodoxe Auslegung besagt, man dürfe Fleisch und Milch einschließlich aller Milchprodukte niemals zusammenbringen, auch im Magen nicht. Demnach ist es z. B. verboten, nach einem Rindersteak, dessen Verzehr erlaubt ist, einen Milchkaffee zu trinken oder eine lactosehaltige Tablette zu schlucken, was an sich auch erlaubt ist.

Eine deutlich liberalere Auslegung verbietet lediglich, Fleisch in Milch zu kochen. Demnach ist es erlaubt, nach einer Fleischmahlzeit lactosehaltige Tabletten einzunehmen. Milchzucker ist also eine sehr problematische Substanz.

Die orthodoxe jüdische Hausfrau besitzt mindestens zwei Garnituren von Kochtöpfen, eine für Fleisch, die andere für Milchprodukte. Was für die Hausfrau gilt, hat natürlich auch für einen pharmazeutischen Hersteller Gültigkeit. Für die Produktion von Arzneimitteln heißt das, dass in ein Gefäß, in dem Lactose verarbeitet wird oder wurde, selbst nach Spülung keine tierischen Materialien gefüllt werden dürfen. Das gilt auch für Aminosäuren, Emulgatoren, Enzyme oder Proteine tierischer Herkunft.

Die Praxis im Verkehr mit Arzneimitteln

Der Prozentsatz der Juden, die die Speisegesetze streng auslegen und danach leben, wird unterschiedlich hoch geschätzt. Mir wurden von verschiedensten Seiten, hauptsächlich in Israel und den USA, Zahlen zwischen 10% und 50% genannt. Doch auch orthodoxe Juden dürfen in Notfällen dagegen verstoßen.

Nehmen wir folgenden Fall an: Ein orthodoxer Jude sitzt am Sabbat in seinem Wohnzimmer und studiert eifrig die heiligen Schriften. Plötzlich sieht er durch das Fenster, dass das Haus seines Nachbarn brennt. Darf er bei den Löscharbeiten helfen, obwohl ein Jude am Sabbat keine Arbeiten verrichten darf?

Diese Frage ist unter Rabbinern über Jahrhunderte hinweg ausgiebig diskutiert und meistens ausdrücklich bejaht worden: In der Gefahr oder Not gelten die strengen religiösen Regeln nicht, selbst am Sabbat darf in diesem Falle geholfen werden.

Ähnlich verhält es sich mit Arzneimitteln: Wenn ein Präparat zur akuten Abwehr einer lebensbedrohenden Situation, zur Heilung, Linderung oder Erkennung von schweren Krankheiten dient, gelten die strengen Regeln nicht. Das bedeutet praktisch, dass alle verschreibungspflichtigen Medikamente im Notfall auch "unrein" sein dürfen. Es ist dann in das persönliche Ermessen jedes einzelnen Gläubigen gestellt, ein unreines Arzneimittel einzunehmen oder nicht. Ist allerdings ein gleichartiges Arzneimittel mit einem Koscher-Zeichen erhältlich, so ist dieses stets einem nicht gekennzeichneten Produkt vorzuziehen.

Wenn ein Arzneimittel nicht unbedingt zur Abwehr akuter Erkrankungen dient und nicht als koscher verfügbar ist, verzichtet ein orthodoxer Jude in der Regel darauf. Das gilt erst recht bei Nahrungsergänzungsmitteln: Sie sind nicht notwendig und müssen für den orthodoxen Juden koscher sein – sonst darf er sie nicht einnehmen. Nicht koschere Wirkstoffe sind z. B. Vitamin A und D sowie Fettsäuren aus nicht erlaubten Fischen.

Beratung in der Apotheke

Es ist sicherlich nicht an der Tagesordnung, dass in einer deutschen Apotheke nach einem koscheren Arzneimittel verlangt wird. Sollte es doch einmal vorkommen, ist es für den Kunden hilfreich, wenn der Apotheker wenigstens weiß, worum es geht.

Wirklich koschere Arzneimittel sind von bestimmten Organisationen zertifiziert und durch die entsprechenden Symbole gekennzeichnet:

  • Von der Orthodox Union zertifizierte Arzneimittel tragen meistens in Verbindung mit dem Produktnamen den Buchstaben U oder auch OU.
  • Von Star-K anerkannte Arzneimittel sind mit einem Stern versehen, in dessen Mitte ein K gedruckt ist.
  • Von KOF-K erlaubte Produkte tragen ebenfalls ein K.

Sollte ein Medikament nicht gekennzeichnet sein, liegt die Entscheidung, dieses zu kaufen oder nicht, allein beim Kunden. Der Apotheker sollte ein Medikament nicht als koscher definieren, auch wenn diese Vermutung manchmal nahe liegt. Allerdings kann er seine Vermutung dem Kunden mitteilen. Dazu ist es notwendig, sich die Liste der eingesetzten Hilfsstoffe näher anzusehen.

Ist Gelatine enthalten, sollte das Produkt nicht empfohlen werden, da Gelatine in aller Regel vom Schwein gewonnen wird. Problematisch sind auch alle Fette, Fettsäuren und Emulgatoren. Im Allgemeinen wird im Beipackzettel nicht spezifiziert, von welchem Organismus die Fette bzw. die Fettsäuren der Emulgatoren stammen. Also kann der Apotheker nur darauf hinweisen, dass ein solcher Hilfsstoff auch unrein sein könnte, aber nicht zwangsläufig unrein sein muss. In diese Gruppe fallen auch Hilfsstoffe wie Glycerin oder Lecithin. Eine Gelatinekapsel, die nachweislich aus Rindergelatine gefertigt ist, kann als koscher eingestuft werden.

Magnesiumstearat kann sowohl tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs sein; aus dem Beipackzettel geht dies leider nicht hervor.

Enthält ein Medikament Lactose, sollte man in der Beratung auch darauf hinweisen. Der Kunde muss dann entscheiden, ob er die Arznei direkt nach einer Fleischmahlzeit einnimmt oder vielleicht eine Wartezeit einhält oder ganz auf den Kauf verzichtet. Vielleicht ist es sogar möglich, den gleichen Wirkstoff in einer lactosefreien Tablette anzubieten.

Unproblematisch sind folgende Hilfsstoffe: mikrokristalline Cellulose, Calciumphosphate, native oder modifizierte Stärken, Maltodextrine, Polyole, pflanzliche Verdickungsmittel, letztlich alles, was aus dem Mineral- oder Pflanzenreich stammt.

In einem Beratungsgespräch können also allgemeine Auskünfte über die im Arzneimittel eingesetzten Hilfsstoffe gegeben werden – dies allerdings auch nur sehr grob, da z. B. bei Mono- oder Diglyceriden die Herkunft der Fettsäuren nicht offengelegt wird. Die Frage, ob das Medikament auch koscher hergestellt wurde, muss ohnehin offen bleiben. Der Apotheker kann nicht wissen, mit welchen Substanzen die Presse des Tablettenherstellers gereinigt wird.

Das Koscher-Zertifikat

In der pharmazeutischen Industrie kommt es gelegentlich vor, dass nach Koscher-Zertifikaten verlangt wird, sei es für eingesetzte Hilfsstoffe, für Zwischen- oder für Endprodukte. Wie gelangt man an ein solches Zertifikat?

Ein Koscher-Zertifikat kann nur von einem Rabbiner ausgestellt werden, nicht etwa von der Firma selbst, einem Händler oder Vorlieferanten. Als erster Schritt zur Beantragung eines Zertifikats sollte einmal unverbindlicher Kontakt mit dem für den Produktionsort zuständigen Rabbinat aufgenommen werden. Meistens wird hierbei bereits ein Besuch des Rabbi im Produktionsbetrieb vereinbart.

Zur Vorbereitung des Besuchs muss man möglichst viele Dokumente besorgen, insbesondere Koscher-Zertifikate von Vorlieferanten, Herkunftsnachweise der eingesetzten Rohstoffe und Mittel, die zur Reinigung der Anlagen verwendet werden, usw. Auch zusammengesetzte Hilfsstoffe müssen detailliert offengelegt werden. Bei Aminosäuren, organischen Säuren, Mono- und Diglyceriden, Fetten oder Milchprodukten wird der Rabbi stets genauestens die Herkunft des Stoffes und den Produktionsprozess erfragen. Zur guten Antwort helfen schriftliche Dokumente mehr als viele mündliche Erklärungen.

Alle Unterlagen sind dem Rabbiner in einem persönlichen Gespräch vorzulegen. Normalerweise wird der Rabbi dann auch die Produktion besichtigen wollen; er achtet dabei besonders auf den hygienischen Zustand, wird die Frage nach der Reinigung von Rohrleitungen und Kesseln stellen und sein besonderes Augenmerk auf die räumliche Trennung von koscheren und unreinen Rohstoffen oder Zwischenprodukten richten.

Erfahrungsgemäß sind die Rabbiner gerne bereit, Fragen zu beantworten und Anregungen zu geben. Sollte der Rabbi wegen bestimmter Mängel ein Zertifikat nicht ausstellen können, wird er normalerweise bei der Beseitigung der Mängel behilflich sein.

Sind alle Fragen zur Zufriedenheit geklärt, wird das Zertifikat in Hebräisch/Deutsch oder Hebräisch/Englisch ausgestellt. Meistens ist damit die Erlaubnis verbunden, das Produkt mit den Buchstaben "U" oder "K" zu kennzeichnen.

Ein Koscher-Zertifikat ist nicht kostenlos. Man sollte mit dem Rabbinat vorher einen Preis aushandeln. Die Zertifikate haben auch nur eine begrenzte zeitliche Gültigkeit und müssen danach gebührenpflichtig erneuert werden.

Die Beantragung eines Koscher-Zertifikats läuft erfahrungsgemäß umso zwangloser ab, je gründlicher man sich, gerade als Apotheker, darauf vorbereitet. Die ganze Prozedur ähnelt einem Audit, nur dass der Rabbiner die Schwerpunkte etwas anders setzt als ein staatlicher Auditor.

Die Speisegesetze im Islam

Wie im Judentum gibt es auch im Islam Speisegesetze, die ihre Auswirkungen auf Arzneimittel haben. Das arabische Wort für "rein" lautet halal , das Gegenteil ist haram .

Die Liste der erlaubten und verbotenen Tiere ist im Judentum und im Islam sehr ähnlich. Das Schwein und alle hieraus gewonnenen Stoffe wie z. B. die Gelatine sind nicht halal .

Das Verbot, Fleisch und Milch zu vermischen, kennt der Islam nicht. Daher ist Lactose hier ein problemloser Hilfsstoff. Allerdings herrscht im Islam ein striktes Alkoholverbot, das wiederum im Judentum nicht existiert.

Alle flüssigen Arzneimittel, die Alkohol (Ethanol) enthalten, sind nicht halal. Damit scheidet die Mehrzahl der flüssigen Zubereitungen für einen Moslem aus. Aber auch in festen Formen kann Alkohol enthalten sein, der z. B. aus der Synthese von Inhaltsstoffen stammt. Selbst wenn sich die Alkoholkonzentration im ppm-Bereich bewegt, ist sie für den streng gläubigen Moslem verboten.

In einigen arabischen Ländern wird dieses Verbot sehr restriktiv gehandhabt: Wenn Spuren von Ethanol in einem Arzneimittel – insbesondere in einem importierten Arzneimittel – analytisch nachweisbar sind, wird es vom Markt genommen.

Im Internet werden sowohl für Juden als auch für Moslems vermehrt Listen über reine und unreine Arzneimittel veröffentlicht. Oft informieren sich Kunden dort bereits im Voraus, ob ein Medikament für sie infrage kommt oder nicht. Dennoch sollte in der Apotheke auch eine Beratung über diese Fragen geführt werden können.


Internet

Orthodox Union: www.ou.org

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