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DAZ aktuell
Pharmazeutische Betreuung wird honoriert
Fünf Jahre nach dem ersten IKK-Service-Apotheken-Vertrag ist am 1. August eine neue Vertragsversion in Kraft getreten, die spätestens zu Beginn des neuen Jahres mit Leben gefüllt werden soll. Die wichtigste Neuerung ist ein Gutscheinkonzept. Chronisch kranke Patienten können von der IKK Nord künftig einen Gutschein erhalten, den sie in den IKK-Nord-Service-Apotheken einlösen können. Dies sind etwa 95 Prozent der Apotheken in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Für den Gutschein erhalten die Patienten eine umfangreiche Erst- und eine Folgeberatung zu ihrer Medikation und sie können in der Apotheke Waren im Wert von 10 Euro einkaufen. Die Apotheke erhält 25 Euro einschließlich Mehrwertsteuer von der IKK Nord für jeden eingereichten Gutschein.
Bei der Erstberatung wird die Medikation erfasst und erläutert. Bei der Folgeberatung nach mindestens drei Monaten soll überprüft werden, ob der Patient die Anwendung richtig verstanden hat und konsequent durchführt. Erst danach ist der Gutschein als Warengutschein gültig. Das Angebot gilt jeweils nur im Rahmen indikationsspezifischer Aktionen. In der ersten Aktion sollen Asthmatiker angesprochen werden. Die Patienten mit Asthma werden in der nächsten Ausgabe der IKK-Nord-Kundenzeitschrift informiert und können dann die Gutscheine bei der Krankenkasse anfordern.
Vorteile für alle
Bei der Präsentation des Vertrages am 20. November in Kiel betonte Ralf Hermes, Vorstand der IKK Nord, die lange und gute Vertragspartnerschaft mit den Apothekerverbänden. Er setze weiter auf die wohnortnahen Apotheken und betrachtet die Asthmamedikation als idealen Einstieg in den Vertrag. "Wir hoffen damit die Lebensqualität der Asthmatiker zu erhöhen," so Hermes. Den Vertrag bezeichnete er als "Win-win-win-Situation", weil er mit seiner flächendeckenden Anwendung den Apotheken, der Krankenkasse und den Patienten nutze. "Ich bin ein Fan dieses Vertrags," folgerte Hermes. Das Konzept passe gut zum neuen Wettbewerb der Krankenkassen als Versorgungsmanager. Zudem sei es schön, den Patienten zu signalisieren: "Gesundheitsbewusstes Verhalten zieht einen Bonus nach sich."
Service-Apotheke 2.0
Der bisherige Vertrag habe sich als rechtssichere Lösung bewährt, erklärte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein. Doch biete die neue "Service-Apotheke 2.0" mit ihrem unbürokratischen Gutscheinkonzept eine deutliche Verbesserung, weil die Patienten einen wahrnehmbaren Träger für die Leistung in die Hand bekommen. Die Apotheker hätten die große Chance, eine echte Zusatzleistung zu bieten, die über die normale abgabebegleitende Beratung hinausgeht. "Der Versicherte muss sein Arzneimittel begreifen – im wahrsten Sinne des Wortes," erklärte Froese mit Blick auf die Anwendung von Inhalationsgeräten. Doch "der Mechanismus ist generisch", so Froese, gilt also auch für andere Krankheiten und viele weitere Leistungen. Grundlage für die Vereinbarungen ist der vom Apothekerverband Sachsen-Anhalt veröffentlichte "Leistungskatalog für individuelle Präventions- und Serviceleistungen in Hausapotheken" (LeiKa) mit vielen klar beschriebenen und qualitätsgesicherten pharmazeutischen Leistungen.
Zukunftsweisendes Konzept
"Die Systematik des Vertrags passt gut in die Veränderung der Krankenkassenlandschaft", erläuterte Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Wenn der Patient mit einem Gutschein in die Apotheke kommt und sich damit von anderen Patienten unterscheidet, sei es praktikabel, ihm eine besondere Leistung zu bieten. "So können Vorteile vermittelt werden, den einzelne Krankenkassen ihren Versicherten bieten," so Pudimat.
Schon in der Vergangenheit hätten die Vereinbarungen zur Hausapotheke dafür gesorgt, dass in Apotheken flächendeckend Module zur pharmazeutischen Betreuung installiert worden seien, erklärte Froese. Diese Entwicklung erwarten die Vertragspartner nun auch mit neuen zusätzlich honorierten Leistungsangeboten für die pharmazeutische Betreuung, die jetzt zunächst in einem überschaubaren Rahmen eingeübt werden könnten. Auf Seiten der beteiligten Apothekerverbände wird das Konzept als ideales Wettbewerbsinstrument für Krankenkassen unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds und zugleich als große Chance für die honorierte pharmazeutische Betreuung betrachtet.
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