DAZ aktuell

GKV-WSG auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter

KARLSRUHE (ks). Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, am 10. Dezember über fünf Verfassungsbeschwerden gegen verschiedene Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zu verhandeln. Beschwerde hatten sowohl private Krankenversicherungsunternehmen als auch privat versicherte Einzelpersonen eingelegt.

Die PKV-Unternehmen machen eine Verletzung des allgemeinen Freiheitsgrundrechts, des Gleichheitsgrundsatzes, der Berufsfreiheit und des Eigentumsrechts geltend. Sie wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden insbesondere gegen den Kontrahierungszwang im branchenweit eingeführten Basistarif. Darüber hinaus greifen sie die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers zu einer anderen Krankenversicherung und die ergänzenden versicherungsmathematischen Vorschriften in der Kalkulationsverordnung an. Auch Vorschriften, die die GKV betreffen, werden als verfassungswidrig angesehen. So etwa die Regelung, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten sein muss, bevor ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung zulässig ist. Auch die GKV-Wahltarife werden gerügt. Die PKV-versicherten Privatpersonen, die Verfassungsbeschwerde erhoben haben, wenden sich im Wesentlichen gegen die gleichen Vorschriften.

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