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DAZ aktuell
Apotheker bekennen sich zur Qualität
Bei ihrer Sitzung am 19. November in Münster verabschiedete die Kammerversammlung ein Qualitätsbekenntnis der Apothekerinnen und Apotheker des Kammerbezirks (siehe Kasten). Darin beschreibt die Kammer eine Qualitätsoffensive zur Beratungs- und Rezepturqualität, die am 1. Januar 2009 starten soll. Seit dem Frühjahr war diskutiert worden, eine Pflichtfortbildung und die Verpflichtung zur Einführung des Qualitätsmanagements im pharmazeutischen Kernbereich als bindend in der Berufsordnung zu verankern. Die nun gewählte Variante ist dagegen in formaler Hinsicht weniger streng, weil die Nichteinhaltung des Qualitätsbekenntnisses nicht unmittelbar berufsrechtlich zu verfolgen wäre. Dies kann als Zugeständnis an die Kritiker einer Änderung der Berufsordnung gewertet werden. Die hatten der Kammer vorgeworfen, gerade in schweren Zeiten mit der eigenen Berufsvertretung zusätzlichen bürokratischen Druck aufzubauen.
Inhaltlich ist die Kammer dagegen uneingeschränkt bei ihren Plänen geblieben. Was das Qualitätsbekenntnis für die Apotheker in Westfalen-Lippe bedeutet, erläuterte Hans-Günter Friese, Präsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, in einem Interview gegenüber der DAZ (siehe Seite 20). Das Qualitätsbekenntnis wird durch den Erwerb des Fortbildungszertifikates der Kammer und durch die Einführung pharmazeutischer Qualitätssicherungssysteme konkretisiert. Damit wird klargestellt, wie das Bekenntnis mit Inhalten zu füllen ist.
Verdoppeltes Fortbildungsangebot
Zugleich werden die zusätzlichen Arbeitshilfen der Kammer aufgelistet, die den Erwerb solcher Zertifikate erleichtern und die Fortbildung voranbringen sollen. So soll das Angebot an Präsenzfortbildungen verdoppelt und das E-Learning-Angebot verstärkt werden. Beratungstrainer sollen künftig Teamfortbildungen in Apotheken unterstützen. Die Ergebnisse sollen mit Testkäufen zur Beratungs- und Rezepturqualität überprüft werden. Bei den jährlich etwa 1000 Beratungstests geben sich die Testkunden unmittelbar nach dem Test zu erkennen und ermöglichen so ein wirkungsvolles Feed-back-Gespräch. Die nötigen Haushaltsmittel für das vergrößerte Fortbildungsangebot wurden ebenfalls von der Kammerversammlung verabschiedet.
QMS light als Einstieg
Im Qualitätsbekenntnis wird das zertifizierte apothekenspezifische Qualitätsmanagementsystem (QMS) als Mittel zur Dokumentation der Qualität genannt. Zugleich wird ein neues pharmazeutisches Basismodul mit kostenfreien Schulungen als Einstiegsmöglichkeit angeboten. Demnach ist kein zertifiziertes "Voll-QMS" nötig, um das Qualitätsbekenntnis zu erfüllen. Dafür verabschiedete die Kammer eine neue "Richtlinie für öffentliche Apotheken zur Einführung und Anwendung eines Qualitätssicherungssystems". Darin werden "Mindestanforderungen an das Qualitätssicherungssystem für öffentliche Apotheken" definiert. Demnach müssen die apothekenindividuellen Regelungen zu den pharmazeutischen Kernprozessen der Beratung, Herstellung, Arzneimittelprüfung und -abgabe und zu Maßnahmen bei Arzneimittelrisiken erstellt und schriftlich oder elektronisch in einem Qualitätsbuch zusammengefasst werden. Die Regelungen sollen sich inhaltlich an den jeweiligen Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung orientieren. Regelungen zur Heimversorgung, zum Versand und zur Herstellung spezieller Rezepturen müssen nur erstellt werden, wenn diese Funktionen in der jeweiligen Apotheke angeboten werden. Neben dem Qualitätsbuch müssen Aufzeichnungen über die Information des Apothekenteams zur Qualitätssicherung gemacht werden. Außerdem muss in allen Apotheken jährlich eine schriftliche Selbsteinschätzung des Erfolgs der Qualitätssicherung stattfinden, die als vereinfachte Form eines internen Audits intepretiert werden kann.
Das so definierte Qualitätssicherungssystem ist demnach ein wichtiger Schritt zu einem Qualitätsmanagementsystem. Im Unterschied zu einem "Voll-QMS" gibt es aber nur das vereinfachte interne Audit, keinen institutionalisierten Kreislauf zur ständigen Qualitätsverbesserung und keine Einbindung der Regelungen in einen Gesamtzusammenhang, der auch die organisatorischen und kaufmännischen Funktionen und die gesamten Warenströme umfassen würde. Außerdem entfällt die förmliche Zertifizierung und damit der dazugehörige bürokratische Aufwand.
Qualitätsbekenntnis der Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-LippeWir, die westfälisch-lippischen Apothekerinnen und Apotheker, bekennen uns uneingeschränkt zur pharmazeutischen Qualität. Mit unserer am 1. Januar 2009 startenden Qualitätsoffensive werden wir die Beratungs- und Rezepturqualität in den westfälisch-lippischen Apotheken langfristig auf einem hohen Niveau sichern und weiter ausbauen – im Sinne unserer Kunden und Patienten, die von uns eine pharmazeutisch hochwertige, unabhängige, wohnortnahe und sichere Arzneimittelversorgung erwarten. Wir Apothekerinnen und Apotheker manifestieren dieses Qualitätsbekenntnis durch den Erwerb des Fortbildungszertifikates unserer Apothekerkammer und die Einführung pharmazeutischer Qualitätssicherungssysteme. Für unsere Kunden und Patienten wird die apothekerliche Qualität dokumentiert durch die Ergebnisse unserer umfassenden Testkäufe zur Beratungs- und Rezepturqualität und durch unser bundeseinheitliches Qualitätssiegel für Apotheken mit einem apothekenspezifischen Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2000. Unsere Apothekerkammer unterstützt die Qualitätsoffensive durch eine Vielzahl von Arbeitshilfen. So wird das Angebot an Präsenz-Fortbildungen verdoppelt und weiter dezentralisiert. Ebenso werden verstärkt E-Learning-Angebote unterbreitet und Beratungstrainer für Teamfortbildungen in der Apotheke bereitgestellt. Als Einstieg in ein ISO-zertifiziertes QMS wird allen Apotheken ein pharmazeutisches Basismodul (pQM) mit kostenfreien Schulungen angeboten. Quelle: Apothekerkammer Westfalen-Lippe
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