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DAZ aktuell
Barmer rät zu "Retaxierungsprophylaxe"
Laut Barmer zeigen erste Rechnungsprüfungen, dass im Abrechnungsmonat Juli "vielfach noch nicht rabattierte Arzneimittel abgegeben worden (sind), obwohl Rabattpräparate zur Verfügung standen". Für die einzelne Apotheke könne das finanzielle Volumen bei wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Abgabebestimmungen schnell einen Betrag von 1000 Euro überschreiten. Denn der Barmer und ihren Versicherten entgingen für jede nicht abgegebene Packung eines Rabattpräparates die mit den Herstellern vereinbarten Rabatte. Die Barmer behalte sich daher vor, in diesen Fällen von der Möglichkeit der vollständigen Retaxierung ab dem 1. Juli 2007 Gebrauch zu machen, heißt es in dem Schreiben. "Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse – falls noch nicht geschehen –, die Abgabeverpflichtung aufgrund bestehender Rabattverträge besonders zu beachten und somit eine ‚Retaxierungsprophylaxe‘ zu betreiben."
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