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Deutscher Apothekertag 2008
Wolf ist weiter optimistisch – kein gesondertes Vorgehen gegen "Pick-up-Stellen"
Auch ABDA-Geschäftsführer Tisch zeigt sich zuversichtlich: "Spätestens im Januar wird sich der Bundestag damit beschäftigen", prognostizierte der Jurist. Dass das Bundesgesundheitsministerium und führende Gesundheitspolitiker insbesondere der Union bislang beim Versandhandel aus der Apotheke keinen Änderungsbedarf sehen, mag Tisch nicht gelten lassen. Deshalb erübrigten sich auch "hilfsweise Auffangstrategien". Andere Versuche, Pick-up-Versandhandelsmodelle à la dm und Schlecker rechtlich in den Griff zu bekommen, seien verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Gegenüber der DAZ erteilte der ABDA-Jurist allen Versuchen, gewerblich betriebene Arzneimittelbestell- und Abholstellen außerhalb der Apotheke zu unterbinden, ohne gleichzeitig den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln insgesamt zu verbieten, eine Absage. Für diesen Weg hatten sich nach dem dm-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (AZ Nr. 19/2008, S. 1) der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Bahr, und andere Gesundheitspolitiker der Großen Koalition und der Oppositionsparteien ausgesprochen. Gegenüber der DAZ bestätigte Bahr am Rande des Apothekertages, dass die FDP zur "Pick-up-Problematik" bereits einen konkreten Formulierungsvorschlag ausgearbeitet habe, der zurzeit fraktionsintern diskutiert werde. Wie es heißt, liegt dem Entwurf auch eine verfassungsrechtliche Expertise des Berliner Verfassungsjuristen Professor Helge Sodan zugrunde. Tisch hält diese Expertise allerdings nicht für überzeugend.
"Pick-ups": ABDA wartet auf FDP-Vorschlag
Auf die Position der FDP angesprochen, hatte der ABDA-Präsident auf der Pressekonferenz zum Apothekertag festgestellt: "Wir warten seit über einem Jahr auf einen überzeugenden Vorschlag der FDP, um die Auswüchse des Versandhandels zu beseitigen. Bisher ist leider nichts geschehen." Auf Nachfrage erklärte Wolf, dass die ABDA ihrerseits ausschließlich auf ein generelles Rx-Versandverbot setze und der Politik deshalb bislang keine weiteren Änderungsvorschläge unterbreitet habe. Auch in den Anträgen des ABDA-Vorstandes und mehrerer Kammern und Verbände, die von der Hauptversammlung in München mit großer Mehrheit angenommen wurden, wird allein das Versandhandelsverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gefordert. Hierzu gebe es, wie es in der Begründung eines Antrags heißt, keine Alternative.
cr
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