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Deutscher Apothekertag 2008
Anträge des Deutschen Apothekertages 2008 (Teil 2)
Rabattverträge
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker stellt fest, dass die Rabattverträge, die von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen abgeschlossen werden, zu erheblichen Nachteilen in der Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln führen. Ursache sind inhaltlich unzureichende Ausgestaltungen von Rabattverträgen und oft nicht sachgerechte Ausschreibungen. Der häufige Wechsel zwischen den Arzneimitteln beeinträchtigt die Compliance des Patienten und verschlechtert die Versorgungsqualität. Die Apothekerinnen und Apotheker fordern deshalb die Krankenkassen dringend auf, beim Abschluss von Rabattverträgen sicherzustellen, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt wird und die Verträge praktikabel umzusetzen sind.
Dabei ist insbesondere
eine frühestmögliche Information der Apotheken und ihrer Verbände,
die Beteiligung mehrerer Anbieter pro Wirkstoff,
die Lieferfähigkeit, eine längerfristige Planungssicherheit und
Sicherstellung der Compliance
zu gewährleisten.
Antrag angenommen
Zielpreismodell
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, von ihrer bisherigen Position abzuweichen, nicht auf das Apotheker-Zielpreismodell einzugehen und in Verhandlungen mit dem Deutschen Apothekerverband e. V. einzutreten.
Begründung
Das Zielpreismodell bietet für alle Beteiligten, die Krankenkassen, die Ärzte und Apotheken sowie die Patienten im Gegensatz zu den derzeitig abgeschlossenen Rabattverträgen nur Vorteile.
Mit dem Zielpreismodell wird die heilberufliche Tätigkeit der Apotheken gestärkt, da sie die pharmazeutische Beratung und Preisfindung übernehmen. Der Arzt kann sich dagegen auf seine Kernkompetenz der Diagnose und Therapieempfehlung konzentrieren.
Die Patientenversorgung wird durch eine Arzneimittelvielfalt optimiert, so dass der Versicherte in der Regel das benötigte Arzneimittel sofort in der Apotheke erhält.
Auch für die Krankenkassen bietet das Zielpreismodell aufgrund eines vermiedenen Ausschreibungsaufwandes und der damit verbundenen Risiken nur Vorteile. Unter anderem haben die Krankenkassen durch die Zielpreisvereinbarung deutlich weniger Verwaltungsaufwand und erzielen unmittelbare und kalkulierbare Einsparungen.
Im Ergebnis ist das Zielpreismodell
rechtssicher, weil die Vertragspartnerlösung nach SGB V aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung als „Bonus/Malus-Regelung“ zugleich Schutz gegen die aktuell im Raum stehenden Vollabsetzungen bei Umsetzung der Rabattverträge bietet,
verwaltungsschlank, weil als Dienstleistung erbracht und transparent dokumentierbar,
entlastend, weil Krankenkassen sichere Einsparungen erzielen,
patientenfreundlich, weil größere Auswahl ihre Compliance besser berücksichtigt,
dynamisch, weil neue Wirkstoffe automatisch aufgenommen werden,
marktwirtschaftlich, weil der Herstellermarkt vielfältig bleibt.
Antrag angenommen
Telematik
Antrag
Die Apothekerschaft fordert die Bundesregierung und die gematik auf, für angemessene Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu sorgen. Insbesondere fordert sie, dass
1. die elektronische Gesundheitskarte erst dann eingeführt wird, wenn ihre Tauglichkeit für den alltäglichen Einsatz in adäquaten Tests nachgewiesen wurde,
2. die freiwillige Anwendung Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung der elektronischen Gesundheitskarte frühzeitig in die Testmaßnahmen einbezogen wird,
3. eine ausreichende Refinanzierung erfolgt und
4. die Datensicherheit und die freie Wahl der Leistungserbringer im Interesse der Patienten garantiert ist.
Nur so kann eine Akzeptanz bei den Anwendern sowie eine reibungslose Einführung sichergestellt und gewährleistet werden, dass das Ziel der Verbesserung der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz im deutschen Gesundheitswesen erreicht wird.
Begründung
Die Apothekerschaft steht der Einführung neuer Techniken nicht nur grundsätzlich offen gegenüber, sie hat auch entscheidende Entwicklungen im Bereich der Telematik auf den Weg gebracht. Die Apotheker merken jedoch zur aktuellen Entwicklung kritisch an, dass die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte vorrangig politikgetrieben und technikfixiert ist. Die ausschlaggebende Sicht – nämlich die der Anwender und Anwendungen – steht dem gegenüber im Hintergrund.
In den aktuell laufenden Modellversuchen kommt daher teilweise eine Technik zum Einsatz, die nicht praxisgerecht ist. Dies geschieht, obwohl schon seit Jahren bessere und praktikable Lösungen bekannt sind. Die Technik und Verfahren der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Komponenten müssen die Prozesse in den Apotheken sinnvoll unterstützen und dürfen diese nicht belasten.
Die Erkenntnisse aus den einzelnen Pilotprojekten deuten darauf hin, dass die Struktur und die Zielsetzung der elektronischen Gesundheitskarte nicht in Relation zu den aufgewandten Mitteln steht. Zudem ist in den Pilotprojekten keine deutliche Qualitätsverbesserung der Versorgung der Verbraucher festzustellen. Die Apothekerinnen und Apotheker sehen sich auch hier in der Verantwortung der Gesellschaft, wonach die Beurteilung einer technischen Innovation insbesondere im Gesundheitswesen auch unter der wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Relation aus Sicht der Verbraucher beurteilt werden muss. Deshalb muss die technische Innovation einer „Elektronischen Gesundheitskarte“ auch einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung leisten.
Die Apothekensysteme ermöglichen mithilfe der ABDA-Datenbank einschließlich der CAVE-Module bereits heute eine umfassende Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit auf Basis der vorhandenen Kundendaten. Auch die künftige Prüfung auf Risiken der Arzneimitteltherapie muss in den Apotheken praxisnah realisiert werden können; potenzielle Risiken sind immer zu verifizieren. Das Modul „Arzneimitteltherapiesicherheit“ muss im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte so früh wie möglich in den Apotheken umgesetzt werden. Eine spätere Umsetzung (2011 oder später) wirkt sich nachteilig auf die Akzeptanz aus. Für einen schnellen Einstieg in die Anwendung sind die auszutauschenden Patientendaten unter Beteiligung der Apothekerschaft festzulegen, nicht jedoch Fachdatenbanken und die Anwendung selbst.
Antrag angenommen
Öffentlichkeitskampagne gegen Alkoholmissbrauch
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beauftragt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zu entwickeln, in der auf den Alkoholmissbrauch und die daraus resultierenden Folgen insbesondere für Kinder und Jugendliche hingewiesen wird. Diese Kampagne soll über die öffentlichen Apotheken verbreitet werden.
Neben Plakaten und Informationsmaterial sollten ansprechende und zielgruppengerichtete Vortragsunterlagen zum Downloaden für
Eltern in Grundschulen
Eltern in weiterführenden Schulen (Klasse 7)
Lehrer und andere Betreuer von Jugendlichen
Schüler in Grundschulen
Schüler in weiterführenden Schulen (Klasse 7)
Schüler und Jugendliche in Berufsschulen
eventuell spezielle Angebote, die in Sportvereinen, Konfirmanden- und Firmunterricht sowie für allgemeine Jugendeinrichtungen eingesetzt werden können,
erarbeitet werden, damit Apothekerinnen und Apotheker vor Ort gezielt die Kampagne mit Vorträgen und Aktionen unterstützen können.
Begründung
Als Heilberufler sind Apothekerinnen und Apotheker zur Prävention verpflichtet. Eine derartige Kampagne verdeutlicht die Bereitschaft der Apothekerinnen und Apotheker, sich auch im Bereich der Primärprävention aktiv zu engagieren und dem gesetzlichen Auftrag, der Gesundheit des gesamten Volkes zu dienen, nachzukommen.
Für Aktionen zu diesem Thema wäre zudem eine in Apotheken erhältliche Sammlung von Rezepten für alkoholfreier Drinks, nützlich [eventuell in Zusammenarbeit mit Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)].
Im Übrigen unterstützen die Apothekerinnen und Apotheker mit diesem Antrag einen entsprechenden Beschluss der 81. Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 2. und 3. Juli 2008 in Plön, der sich mit der Beschränkung der Werbung für Alkohol aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes befasst.
Antrag angenommen
Ausgleich Warenlagerwertverluste
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Deutschen Apothekerverband e. V. auf, mit der pharmazeutischen Industrie und dem pharmazeutischen Großhandel Instrumentarien für den Ausgleich von Warenlagerwertverlusten zu schaffen, die den Apotheken bei Preissenkungen entstehen.
Begründung
Die insbesondere durch Festbetragsabsenkungen verursachten Preissenkungen bei einer Vielzahl von Arzneimitteln, die Apotheken üblicherweise vorrätig halten müssen, führen in den Apotheken zunehmend zu erheblichen Verlusten, die die Apotheken auf Dauer nicht tragen können. Die Begrenzung bzw. Erstattung dieser Verluste ist nur durch eine branchenübergreifende Regelung möglich.
Antrag angenommen
Bericht über die Behandlung der Anträge der Hauptversammlung
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beschließt, dass die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre Mitgliedsorganisationen über ergriffene Maßnahmen und Ergebnisse bezüglich der auf dem Deutschen Apothekertag beschlossenen Anträge vor Ablauf der Antragsfrist des folgenden Deutschen Apothekertages informiert.
Begründung
Neben der Information über verwiesene Anträge im Rahmen der ABDA-Mitgliederversammlung ist es geboten, die Mitgliedsorganisationen über das Schicksal der auf dem Deutschen Apothekertag beschlossenen Anträge vor Ablauf der Antragsfrist des folgenden Apothekertages zu informieren, um so weitere Anträge stellen zu können, mit denen auf möglicherweise ablehnende Entscheidungen des Gesetzgebers oder anderer Adressaten reagiert werden kann.
Antrag abgelehnt
Zur unabhängigen Patienteninformationen
Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker unterstützen die Bestrebungen des Europäischen Parlamentes für eine Verbesserung der Patienteninformation. Wir teilen jedoch die Sorge, dass diese durch die Europäische Kommission als Vorwand genutzt wird, um durch die Hintertür Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zuzulassen. Daher stellt sich die deutsche Apothekerschaft an die Spitze der Bewegung aller Beteiligten in Deutschland, die ein besonderes Interesse an einer objektiven und unabhängigen Form der Patienteninformation haben. Dies ist aktiver Verbraucher- und Patientenschutz. Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker begrüßen ausdrücklich die Unterstützung dieser Initiative durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Antrag angenommen
EU für Patienten und Verbraucher
Aus gegebenem Anlass fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker die EU-Kommission auf, für die Patienten und Verbraucher und nicht für Partikularinteressen und Konzerne aufzutreten. Hintergrund: Beim Thema Mehrbesitz wird der Druck erhöht. Hier werden offensichtlich ausschließlich Konzerninteressen verfolgt.
Antrag angenommen
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